SPD will Demonstrationsverbot vor Abtreibungskliniken durchsetzen

In einem Interview mit dem “Tagesspiegel” stellt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, einen geplanten Gesetzesentwurf vor, der radikale Abtreibungsgegner von Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken fernhalten soll. Mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bei Verstößen sollen Frauen und medizinisches Personal vor Belästigungen geschützt werden.

Gesetzesentwurf gegen Einschüchterungen

Katja Mast (SPD), Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, bekräftigte ihre Absicht, mit dem geplanten Demonstrationsverbot vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken gegen radikale Abtreibungsgegner vorzugehen. “Das Gesetz ist ein klares Stoppsignal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner, die meinen, ratsuchende Frauen und Mitarbeitende einschüchtern zu wollen”, sagte Mast dem “Tagesspiegel”.

Debatte im Bundestag

Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition soll am Mittwoch in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden. “Ich setze mich seit Jahren für einen wirksamen Schutz für Schwangere ein, die in einer schwierigen Situation Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen”, so Mast. “Endlich bereiten wir den als `Mahnwachen` getarnten Einschüchterungsversuchen ein Ende.”

Schutz und Bußgelder

Das neue Gesetz soll schwangeren Personen künftig den ungehinderten Zutritt zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen. Es verbietet sämtliche Mahnwachen, Demonstrationen oder andere Störaktionen in einem Mindestabstand von 100 Metern. Weiterhin sollen Aktionen, die darauf abzielen, Schwangere zu behindern, die Beratungsstelle zu betreten, die eigene Meinung aufzudrängen, sie unter Druck zu setzen, unwahre Behauptungen zu äußern oder sie anderweitig zu beeinflussen, mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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