HASEPOST
 

SPD will AfD-Spionagevorwürfe im möglichen Verbotsverfahren prüfen

Die SPD will die vom Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) erhobenen Spionagevorwürfe gegen die AfD in einem möglichen Parteiverbotsverfahren berücksichtigen. Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede sprach von „verantwortungslos und gefährlich“ und befürwortete, den „landesverräterischen Aspekt“ stärker zu prüfen. Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner verwies auf strafrechtliche Fragen und betonte die mögliche Relevanz eines Spionagevorwurfs für ein Verbotsverfahren. Hintergrund ist auch die geplante Reise des Vizefraktionschefs der AfD im Bundestag, Markus Frohnmaier, nach Moskau.

SPD verweist auf möglichen „landesverräterischen Aspekt“

Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), der Staat müsse sich auch gegen die Einflussnahme fremder Mächte schützen. Zu Reisen von AfD-Abgeordneten nach Russland sagte sie dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), diese seien „verantwortungslos und gefährlich“. Sie befürworte, den „landesverräterischen Aspekt“ bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren stärker zu prüfen, sagte sie dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Eichwede sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe): „Die größte Gefahr für unsere Demokratie kommt von Rechtsextremisten.“

Vorwürfe aus Thüringen und geplanter Moskau-Besuch

Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) hatte seinen Verdacht geäußert, dass die AfD für Russland spionieren könnte – sowohl im Thüringer Landtag als auch im Bundestag – und gefordert, den „landesverräterischen Aspekt“ im Rahmen eines möglichen Parteiverbotsverfahrens stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist auch die geplante Reise des Vizefraktionschefs der AfD im Bundestag, Markus Frohnmaier, nach Moskau.

Rechtslage und verfassungsrechtliche Einschätzung

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), ob sich die Aktivitäten der AfD strafrechtlich als Landesverrat einordnen ließen, könne er nicht beurteilen. Das sei eine strafrechtliche Frage, insbesondere im Hinblick auf eine Reise nach Russland. Brenner sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe): „Sollte sich der Vorwurf der Spionage verdichten und gegebenenfalls zu einer Verurteilung führen, wäre das aber sicherlich ein Aspekt, der in einem möglichen Verbotsverfahren berücksichtigt werden würde.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion