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SPD sieht Verfassungsgerichtsurteil als Bestätigung für Wahlrechtsreform der Ampel

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der großen Koalition von 2020 wird von der SPD als Rückenwind für die kürzlich von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform gewertet. Dies bestätigt nach Ansicht der Sozialdemokraten auch die Entscheidung, die Bundestagswahl in Berlin nur in den Wahlbezirken wiederholen zu lassen, in denen es zu Unregelmäßigkeiten kam.

SPD sieht Bestätigung der Ampel-Wahlrechtsreform

Johannes Fechner, SPD-Fraktionsgeschäftsführer, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben), dass „die Mehrheit der Verfassungsrichter das Wahlrecht der großen Koalition als nicht zu kompliziert eingestuft“ hat. Demnach würde nach Fechners Ansicht „die noch viel weniger komplexe Wahlrechtsreform der Ampel erst recht nicht gegen das Gebot der Normenklarheit“ verstoßen.

Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage von Union, FDP und Linkspartei gegen die Wahlrechtsreform der großen Koalition von 2020 abgewiesen. Gegen die vom Ampel-Bündnis verabschiedete Wahlrechtsreform haben Union und Linkspartei ebenfalls geklagt. Das Urteil in dieser Angelegenheit steht noch aus.

Auswirkung auf Nachwahlen in Berlin

Laut Fechner bestätigt das Urteil des Verfassungsgerichts auch die Entscheidung der Ampel-Koalition, die Nachwahl in Berlin lediglich in den Wahlbezirken durchzuführen, in denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. „Die Nachwahl erfolgt nun auf Basis des verfassungsgemäßen Wahlrechtes, das bereits 2021 galt“, so Fechner. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Bundestagswahl 2021 in einigen Wahlbezirken zu Problemen kam, die auf fehlende Stimmzettel und lange Wartezeiten zurückzuführen waren. Einige Wahllokale wurden sogar erst nach der offiziellen Schließungszeit bestimmt.

Die Union hält an ihrem Vorhaben fest, durch eine Verfassungsklage Neuwahlen in zusätzlichen Berliner Wahlbezirken zu erzwingen. Ob ihre Bemühungen Erfolg haben werden, bleibt angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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