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SPD plant Verpflichtung zu Elementarschadenversicherung für Wohngebäude

Die SPD will vorschlagen, dass Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet werden, zu jeder Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenversicherung anzubieten. Dies geht aus einem Positionspapier von rechtspolitischen Vertretern der Partei hervor, über das der „Spiegel“ berichtet.

Gesetzliche Vorkehrungen für Elementarschadenversicherung

Rechtspolitiker der SPD planen, ein Positionspapier vorzulegen, das Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung anzubieten. Die Bundestagsfraktion der SPD soll dieses Papier in der kommenden Sitzungswoche verabschieden. „Die Berechnung der Prämienhöhe und der Umfang der Leistungen sollen demnach gesetzlich vorgeschrieben werden“, so der „Spiegel“.

Mangel an Elementarschadenversicherungen

Gemäß dem Entwurf ist weniger als die Hälfte der Immobilien in Deutschland gegen Extremwetterereignisse versichert. Häufig muss der Staat bei Hochwasserkatastrophen, wie zuletzt im Ahrtal und in Niedersachsen, finanzielle Unterstützung leisten. In dem Positionspapier heißt es, dass Versicherungen gegen Elementarschäden – falls vorhanden – „nur zu hohen Prämien angeboten“ werden, insbesondere in Gebieten mit höherem Risiko.

Modell Frankreich und Stellungnahme von Johannes Fechner

Die Autoren des Positionspapiers schlagen ein System vor, wie es in Frankreich existiert. Dort kostet eine Elementarschadenversicherung, zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung, jährlich 26 Euro.
Johannes Fechner (SPD), sagt, „Wir wollen ausnutzen, dass in Deutschland 99 Prozent aller Immobilien eine Wohngebäudeversicherung haben“. Er fügte hinzu, es dürfe nicht sein, dass „bei Katastrophen, die vor Wahlen stattfinden, Bürger entschädigt werden, aber Geschädigte bei Flutkatastrophen ohne den politischen Druck einer Wahl leer ausgehen“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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