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SPD offen für AfD-Verbotsverfahren bei Verfassungsfeindlichkeit

SPD-Generalsekretär Matthias Miersch zeigt sich offen für ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, sollte ein Gutachten des Verfassungsschutzes die Partei als gesichert rechtsextrem und demokratiegefährdend einstufen. In Interviews äußert er zugleich deutliche Kritik an Aussagen aus der CDU und betont die Notwendigkeit, die Verfassungsfeindlichkeit und nicht die Stärke einer Partei in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen.

Debatte um mögliches AfD-Verbot

Matthias Miersch (SPD), Generalsekretär der Sozialdemokraten, hat sich laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagsausgabe) offen für ein AfD-Verbotsverfahren gezeigt, sofern das angekündigte Gutachten des Verfassungsschutzes zu dem Schluss kommt, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist und eine konkrete Gefahr für das demokratische Gemeinwesen darstellt. „Sollte das angekündigte Gutachten des Verfassungsschutzes zu dem Schluss kommen, dass die AfD gesichert rechtsextrem sei und eine konkrete Gefahr für das demokratische Gemeinwesen darstelle, dann wäre das ein starkes Signal“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Weiter erklärte er: „Auf dieser Grundlage könnte ein Verbotsverfahren ernsthaft geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden.“ Die Frage eines Parteiverbots dürfe sich „nie allein an der Stärke einer Partei orientieren, sondern an ihrer Verfassungsfeindlichkeit“.

Kritik an CDU-Äußerungen und Umgang mit AfD-Kandidaten

In Bezug auf die Regierungsbildung und die Zusammenarbeit mit der Union sprach Matthias Miersch von einem wachsenden Vertrauensverhältnis zu Friedrich Merz (CDU) und anderen Spitzenvertretern der Union. Gleichzeitig äußerte er deutliche Kritik an CDU-Fraktionsvize Jens Spahn im Zusammenhang mit Äußerungen zur AfD: „Die Äußerungen machten mich sehr nachdenklich“, so Matthias Miersch. Er fügte hinzu: „Er weiß ganz genau, was er tut. Ich sehe sein Agieren sehr kritisch.“

Zum Thema, ob AfD-Politiker zu Ausschussvorsitzenden gewählt werden sollten, sagte Matthias Miersch, man müsse jeden Kandidaten genau prüfen. Es gehe nicht um Ausgrenzung: „Der Kandidat verdient es, dass man sich ihn genau anguckt und dann zu einem Schluss kommt.“ Gleichzeitig hält er eine Wahl für unwahrscheinlich: „Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen.“

Klare Grenzen der Union und Rechtsgrundlagen für ein Parteiverbot

Weiter erklärte Matthias Miersch, ein „Schlüsselmoment“ in den Koalitionsverhandlungen sei gewesen, als Friedrich Merz und CSU-Chef Markus Söder jede Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen hätten. „Aber es gibt – nicht in der ersten Reihe – Personen, die das anders sehen. Friedrich Merz und Markus Söder ziehen da eine klare Grenze,“ betonte Matthias Miersch.

Das Grundgesetz sieht in Artikel 21 vor, dass Parteien „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, als verfassungswidrig gelten. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein entsprechender Verbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden, wie ein Bundesgesetz regelt.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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