Sorge des Richterbunds vor Überlastung durch Cannabis-Legalisierung

Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung könnte laut dem Deutschen Richterbund (DRB) eine erhebliche Belastung für das Justizsystem darstellen. Sven Rebehn, Geschäftsführer des DRB, warnt vor den Konsequenzen eines “Bürokratiemonsters”.

Sorgen um eine Überlastung der Justiz

Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, äußert starke Bedenken über die möglichen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung. In einem Interview mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” warnte er: “Die Ampel-Koalition lässt mit dem Cannabisgesetz ein Bürokratiemonster von der Kette, das Justiz, Polizei und Ordnungsbehörden mühsam wieder einfangen müssen.”

Komplexe Gesetzesauflagen

Rebehn betonte, das Gesetz würde eine Vielzahl neuer Ordnungswidrigkeiten schaffen, die nach Bußgeldeinsprüchen oftmals vor Gericht landen würden. “Das Gesetz ist gespickt mit zahlreichen Auflagen für den Anbau von Cannabis und mit aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. Die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden”, so Rebehn.

Marginaler Entlastungseffekt

Die Cannabis-Teilfreigabe würde nach Ansicht des DRB-Geschäftsführers lediglich geringe Entlastungen für die Strafjustiz mit sich bringen, da einfache Strafverfahren wegen Besitzes geringer Mengen in der Regel bereits jetzt standardisiert eingestellt werden.

Zusätzliche Arbeit durch Amnestie-Regelung

“Allein die Amnestie-Regelung des Cannabisgesetzes führt dazu, dass bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden müssen, was die Strafjustiz über Wochen und Monate von anderen Aufgaben abhält”, kritisierte Rebehn weiter.

Abschließend betonte er die Notwendigkeit, die Auswirkungen des Gesetzes sorgfältig zu prüfen und möglichen bürokratischen Aufwand von vornherein zu minimieren, um eine Überlastung der Justiz zu vermeiden.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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