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Söder lehnt AfD-Verbot ab und fordert politische Lösungen

CSU-Chef Markus Söder hat sich klar gegen ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Er betonte, dass die jüngsten Entwicklungen rund um die AfD zwar Konsequenzen haben müssten, ein Verbot aber das falsche Signal sende. Stattdessen setzt Söder auf politische Lösungen und eine stärkere Regierungsarbeit als Antwort auf die Herausforderungen durch die AfD.

Markus Söder warnt vor voreiligem AfD-Verbotsverfahren

Markus Söder (CSU) äußerte sich am Dienstag im Gespräch mit den Sendern RTL und ntv zu aktuellen Diskussionen rund um die Alternative für Deutschland. „Ich rate zunächst mal, diesen Bericht genau zu lesen“, sagte Söder. Für ihn sei das Geschehen ein klarer Weckruf: „Aber er ist natürlich schon ein finaler Weckruf, wenn ich das sagen darf. Also zwischen der Beobachtung und der Einstufung einzelner Landesverbände gerade im Osten haben wir das ja auch gemerkt. Jetzt als Gesamtpartei, das muss natürlich auch eine Konsequenz haben“, so der bayerische Ministerpräsident. Trotz der Entwicklungen spricht sich Söder gegen ein AfD-Verbot aus: „Ich bin aber gegen ein AfD-Verbot.“

Politische Antwort statt Verbot

Markus Söder sieht ein AfD-Verbotsverfahren als das falsche politische Signal. „Wir müssen die AfD dadurch stellen, indem wir sie durch bessere Regierung überflüssiger machen. Aber ganz entscheidend ist auch, dass man nicht jeden Tag wie das Kaninchen auf die Schlange schaut und dass nicht jede Debatte sich nur um die AfD bestimmt. Das gefällt der AfD“, erklärte der CSU-Chef RTL und ntv.

Diskussion über Konsequenzen und rechtliche Grundlagen

Neben seiner Ablehnung eines Verbotsverfahrens wies Markus Söder auch auf mögliche andere Konsequenzen hin, die aus der aktuellen Einstufung der Partei folgen könnten. „Über die Konsequenzen für den öffentlichen Dienst, über die Konsequenzen für die Parteienfinanzierung, die sich aus so einer Einstufung ergeben, die auch vom Bundesverfassungsgericht so akzeptiert sind, darüber lohnt es sich zu reden und nachzudenken“, sagte Söder.

Parteien, deren Ziele oder Verhalten der Anhänger darauf abzielen, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, gelten nach Artikel 21 des Grundgesetzes als verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein entsprechender Antrag auf ein Parteiverbot kann gemäß Bundesgesetz von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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