In Deutschland ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen 2024 nach jahrelangem Anstieg nahezu konstant geblieben. Das neue Bundeslagebild des BKA weist 16.354 Fälle bei Kindern und 1.191 bei Jugendlichen aus; die Zahlen liegen weiterhin über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt und der Bericht wurde am Donnerstag in Berlin vorgestellt.
BKA-Lagebild 2024
Das Bundeskriminalamt meldet für 2024 insgesamt 16.354 Fälle des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs. In diesen Fällen wurden 18.085 Opfer registriert, 2,2 Prozent weniger als 2023. Zugleich stieg die Zahl der Tatverdächtigen um 3,9 Prozent auf 12.368, wie aus dem neuen Bundeslagebild des BKA hervorgeht, welches am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
Sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren stellte die Polizei in 1.191 Fällen fest, ein Minus von 0,8 Prozent im Vergleich zu 2023. Registriert wurden 1.259 Opfer (minus 1,4 Prozent); die Zahl der Tatverdächtigen stieg um 6,8 Prozent auf 1.018.
Jugend- und kinderpornografische Inhalte
Die Anzahl der Fälle der Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und erreichte im Berichtsjahr 2024 mit 9.601 Fällen einen Höchstwert (plus 8,5 Prozent). Seit dem Jahr 2020 haben sich die Fallzahlen damit mehr als verdreifacht.
Im Gegensatz dazu sind die registrierten Straftaten rund um kinderpornografische Inhalte und der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil von Minderjährigen gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 42.854 Fällen bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten weiterhin auf einem hohen Niveau.
Junge Tatverdächtige und Online-Delikte
Der Anteil der Minderjährigen, Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) und jungen Erwachsenen (21 bis 24 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist anhaltend hoch. Minderjährige machen in Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen aus.
Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen. Zudem leiten sie kinder- und jugendpornografische Inhalte häufig unbedacht an Personen aus ihrer Altersgruppe weiter. Viele handeln dabei ohne Bewusstsein für eine mögliche strafrechtliche Relevanz sowie weitere persönliche und soziale Folgen ihres Handelns – insbesondere, wenn die Inhalte in Sozialen Medien geteilt werden.
Neben Straftaten, bei denen Körperkontakt zwischen Tätern und Opfern besteht (sogenannte Hands-on-Straftaten), findet weiterhin ein großer Anteil der Delikte online statt. Das Internet bietet hier zahlreiche Tatgelegenheiten für Phänomene wie beispielsweise „Cybergrooming“, „Livestreaming“ und „Sextortion“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) sagte: „Die Zahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind erschütternd hoch und bleiben auf einem inakzeptablen Niveau“. „Wir dürfen uns damit nicht abfinden.“ Jeder Täter müsse konsequent verfolgt werden. „Dazu müssen wir unsere Sicherheitsbehörden technisch so ausstatten, dass sie Täter gerade im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen können“, so der Bundesinnenminister. Deshalb werde die Speicherung von IP-Adressen eingeführt, als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen, so der Politiker.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, ergänzte, dass man die personellen Kapazitäten in diesem Phänomenbereich erhöht habe und auch die technischen Fähigkeiten der Ermittler weiter ausbaue. „Ziel ist es, Täter künftig noch schneller und effektiver zu identifizieren und die kriminellen Strukturen zu zerschlagen.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .