Die vom Finanzminister berufene Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse erhält deutlich mehr Zeit: Statt im November sollen ihre Vorschläge erst im Frühjahr kommenden Jahres vorliegen, berichtet der „Spiegel“. Hintergrund ist der späte Start des 15-köpfigen Gremiums, das erst Mitte September seine Arbeit aufnahm.
Kommission erhält mehr Zeit
Lars Klingbeil (SPD) gewährt der von ihm eingesetzten Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse eine verlängerte Frist. Statt im November soll sie ihre Vorschläge erst im Frühjahr nächsten Jahres vorlegen, berichtet der „Spiegel“. Der Grund: Das Gremium wurde erst spät eingesetzt und nahm deshalb erst Mitte September seine Arbeit auf. Es besteht aus 15 Mitgliedern; alle Parteien, außer der AfD, durften Fachleute berufen.
Zeitplan und Arbeitsstruktur
Die neue Schuldenregel im Grundgesetz könnte demnach frühestens Anfang 2027 in Kraft treten. In ihren beiden ersten Sitzungen richtete die Kommission vier Unterarbeitsgruppen ein. Sie sollen unter anderem klären, wie der Bundeshaushalt künftig überwacht wird und wie sicherzustellen ist, dass der Bund auch künftig seine Schulden bedient. Eine weitere Gruppe beschäftigt sich damit, wie die neuen Regeln mit EU-Recht vereinbart werden können.
Gelockerte Vorgaben und wachsende Lücke
Die schwarz-rote Koalition hatte die bisherigen Vorgaben zuvor merklich gelockert. So gelten Ausnahmen für Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Außerdem schuf sie einen zusätzlichen Nebenhaushalt für Infrastrukturinvestitionen von einer halben Billion Euro.
Zahlen des Finanzministeriums zeigen, dass die geplante Schuldenaufnahme und die nach der Grundgesetzregel höchstens zulässige Nettokreditaufnahme immer stärker auseinanderklaffen. Für 2026 sieht Klingbeil im Kernhaushalt, also ohne Berücksichtigung der Sondervermögen, neue Schulden von 89,9 Milliarden Euro vor. Nach Maßgabe der Schuldenbremse wären höchstens 35,6 Milliarden Euro erlaubt.
In den nächsten Jahren wird diese Differenz noch größer. Die Obergrenze gemäß Schuldenregel sinkt von 24 Milliarden Euro im Jahr 2027 über 9,4 Milliarden Euro ein Jahr später auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2029. Die tatsächlich eingeplante Neuverschuldung steigt aber bis dahin auf 126,9 Milliarden Euro.
Das ist noch nicht einmal der volle Umfang der Inanspruchnahme der Finanzmärkte durch den Bund. Neben der Kreditaufnahme im Kernhaushalt verschuldet sich der Bund zusätzlich: über seine Nebenhaushalte für Infrastruktur, die Aufrüstung der Bundeswehr und den Klima- und Transformationsfonds in den Jahren 2026 und 2027 mit jeweils rund 84 Milliarden Euro, für die beiden Folgejahre mit jeweils knapp 60 Milliarden Euro.
2029 steht der nach Schuldenbremse zulässigen Höchstverschuldung von 4,8 Milliarden Euro eine tatsächliche von 186,1 Milliarden Euro gegenüber. Die von Klingbeil eingeplante Neuverschuldung übersteigt die erlaubte damit fast um das Vierzigfache.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .