Schritt in Richtung Digitalisierung: Osnabrücker Landgericht führt E-Akte in Zivilsachen ein

Am Landgericht Osnabrück wurde zum 1. Mai 2023 für alle neueingehenden Verfahren in Zivilsachen die elektronische Akte, die sogenannte E-Akte, eingeführt. Im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg folgt damit das Landgericht Osnabrück dem Landgericht Oldenburg, bei dem als erstes Gericht im Bezirk im Juli 2022 die E-Akte die klassische Papierakte in Zivilsachen abgelöst hat.

Bereits im Jahr 2017 wurde im Bundestag mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften spätestens ab dem 1. Januar 2026 verbindlich flächendeckend elektronisch geführt werden.

Pilotprojekt am Osnabrücker Landgericht

Am Landgericht Osnabrück wurde bereits in zwei Kammern seit dem Herbst letzten Jahres im Rahmen eines Pilotprojekts mit der E-Akte gearbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nunmehr den anderen Zivilkammern den Umstieg auf die E-Akte erleichtern.

Für die Rechtsschutzsuchenden wird sich durch die Einführung der E-Akte nichts verändern, da seit dem 1. Januar 2022 Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden bereits verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch zu kommunizieren. Seitdem wurden die elektronisch eingegangenen Schriftsätze ausgedruckt und zur Papierakte genommen. Darauf kann nun verzichtet werden. Allein die bei Gericht bis April 2023 eingegangenen Verfahren werden – vorerst – als Papierakte fortgeführt.

„Werden uns die Papierakte zurückwünschen”

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am vergangenen Freitag ((28. April) dankte der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen allen Beteiligten für ihre Bereitschaft, an der Einführung der E-Akte mitzuwirken. Bereits im April fanden mehrtätige Schulungen für Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie die Mitarbeitenden in den Serviceeinheiten statt. „Es wird sicherlich kein leichter Umstieg und wir werden uns gerade in der Anfangszeit die Papierakte zurückwünschen. Aber die Erfahrungen bei anderen Gerichten haben gezeigt, dass nach 6 Monaten bereits niemand mehr der alten Papierakte nachtrauert”, so der Präsident des Landgerichts.

Auch der Digitalisierungskoordinator des Landgerichts, Herr Richter am Landgericht Dr. Andreas Mahret, betonte im Rahmen der Auftaktveranstaltung: „Wir sind die „letzte”, aber auch die „erste” Generation.” Jeder Umstieg sei holprig, aber der Mehrwert der E-Akte, die zum Beispiel ein gezieltes Durchsuchen von Schriftsätzen nach bestimmten Themen – ähnlich wie bei jedem elektronischen Dokument – ermögliche und sich auf Klick „durch das Gerichtsgebäude tragen lasse” oder Rechtsanwälten und Sachverständigen übersandt werden könne, bringe auch spürbare Erleichterungen.


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