Die sächsische Landesregierung plant eine Änderung im Jugendstrafrecht: Künftig soll es nur noch bis zum 18. Lebensjahr angewendet werden. Innenminister Armin Schuster (CDU) betont, dass der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen nicht mehr greife und plädiert für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab der Volljährigkeit.
Volljährige unter Erwachsenenstrafrecht
Armin Schuster, Innenminister Sachsens, hat in einem Interview mit der „Bild“ (Donnerstagausgabe) die Pläne der Landesregierung erläutert, das Jugendstrafrecht nur noch bis zum 18. Lebensjahr anzuwenden. Er argumentiert, dass „mit der Volljährigkeit […] dann auch Erwachsenenstrafrecht gelten“ müsse. Die Ansicht, dass der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts bei den 18- bis 21-Jährigen verfehlt sei, untermauert Schuster mit der Forderung: „Wer voll geschäftsfähig ist und wählen darf, muss auch volle Verantwortung nach dem Strafgesetzbuch für seine Taten übernehmen.“
Intensivierung der Maßnahmen gegen Intensivtäter
Darüber hinaus kündigte Schuster an, die Maßnahmen gegen ausländische Intensivtäter zu verschärfen. Laut seiner Aussage in der „Bild“ begeht ein kleiner Prozentsatz von etwa einem Prozent der Asylzuwanderer in Sachsen die Hälfte aller Straftaten. „Die Bundesregierung müsse alles daransetzen, dass wir diese kleine Gruppe konsequent abschieben können“, erklärte Schuster.
Reaktionen auf die geplante Änderung
Die geplanten Änderungen und Maßnahmen rufen unterschiedliche Reaktionen hervor. Befürworter sehen darin einen nötigen Schritt, um den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden, während Kritiker Bedenken hinsichtlich der Integration und Rehabilitierung junger Straffälliger äußern könnten. Jedoch bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung dieser Pläne konkret ausgestaltet wird und welche Auswirkungen sie auf das Justizsystem in Sachsen haben werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
