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Sachsen-Anhalt: Hohe Impfbeihilfe gegen Blauzungenkrankheit

Das Land Sachsen-Anhalt ruft Tierhalter dazu auf, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) impfen zu lassen. Die Landesregierung bietet dafür die bundesweit höchste finanzielle Unterstützung an, um die Impfquote zu erhöhen und die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen.

Hohe Beihilfen für Tierhalter

Sven Schulze, Landeswirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, betonte die Bedeutung der Impfung: „Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor der Blauzungenkrankheit – und damit auch vor großem Tierleid und wirtschaftlichen Schäden“, so Schulze laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Die Beihilfen belaufen sich auf 8,35 Euro pro Schaf und Jahr sowie 2 Euro pro Rinderimpfung, die über die Tierseuchenkasse beantragt werden können. Damit stellt Sachsen-Anhalt die höchsten finanziellen Förderungen bundesweit zur Verfügung.

Steigende Infektionszahlen

Seit Jahresbeginn wurden in Sachsen-Anhalt bereits 350 Fälle von BTV-3 registriert. Fachleute warnen, dass sich mit den steigenden Temperaturen die Krankheit weiter ausbreiten könnte, insbesondere da sie für Schafe oft tödlich verläuft. Im vergangenen Jahr lag die Impfquote für Schafe bei etwa 60 Prozent und für Rinder bei zehn Prozent. Die neuen Förderungen zielen darauf ab, diese Quoten signifikant zu erhöhen, um die Bestände effektiv zu schützen.

Kampf gegen das Virus

Das Wirtschaftsministerium betont, dass die Impfung der einzige wirksame Schutz gegen die Blauzungenkrankheit ist und daher von zentraler Bedeutung für den Erhalt gesunder Tierbestände. Gemeinsam mit den Tierhaltern will die Landesregierung aktiv gegen die Weiterverbreitung des Virus vorgehen und appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, die Fördermöglichkeiten zu nutzen und die Tiere rechtzeitig impfen zu lassen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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