Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Richtlinie für den Opferhilfefonds überarbeitet, um Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 besser unterstützen zu können. Künftig können Hilfsleistungen unabhängig von anderen finanziellen Zuwendungen beantragt werden, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Die Neuregelung soll bereits rückwirkend ab April in Kraft treten.
Unterstützung für Betroffene des Anschlags
Franziska Weidinger (CDU), Justizministerin, betonte die Bedeutung der Unterstützung: „Die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes sind ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls gegenüber den Mitmenschen, die unerträgliches Leid erfahren haben“, sagte sie laut Justizministerium. „Es ist unsere Aufgabe, die Opfer nicht allein zu lassen.“
Änderungen in der Richtlinie
In der aktualisierten Richtlinie des Opferhilfefonds wurde die bisher geltende Subsidiaritätsklausel gestrichen. Diese Klausel hatte zur Folge, dass Ansprüche aus vergleichbaren Fonds, wie beispielsweise des Bundes, auf die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes angerechnet wurden. Durch die Streichung dieser Klausel können nun Hilfsleistungen unabhängig von anderen finanziellen Zuwendungen beantragt werden.
Zusätzlich wurde eine vierte Leistungsstufe eingeführt. Diese ermöglicht es, Hilfeleistungen individueller zu gestalten, insbesondere in Fällen schwerer psychischer Folgen und Traumatisierungen.
Erhöhung der finanziellen Mittel
Nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt, die finanziellen Mittel des Opferhilfefonds für das Haushaltsjahr 2025 erheblich zu erhöhen. Die verfügbare Summe wurde von 50.000 Euro auf 500.000 Euro aufgestockt, um den erweiterten Unterstützungsbedarf adäquat abdecken zu können.
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