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Rhein fordert Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung statt Quick-Freeze

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) plädiert für eine Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, gegen den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagenen Entwurf des neuen Quick-Freeze-Gesetzes. Rhein argumentiert, dass eine effektive Sicherheitspolitik die Speicherung von IP-Adressen zwingend beinhalten muss.

Rhein fordert Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Boris Rhein äußerte sich in der „Rheinischen Post“, dass ein Sicherheitspaket, das seinen Namen verdient, zwingend die anlasslose Speicherung von IP-Adressen enthalten muss. „Die Bundesregierung hat ihr eigenes Sicherheitspaket im Bundestag bis zur Unkenntlichkeit verwässert und ein Paketchen daraus gemacht. Für eine Simulation von Sicherheit stehen wir aber nicht zur Verfügung“, kritisierte der CDU-Politiker.

Kritik an Quick-Freeze-Verfahren

Das von Marco Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren bezeichnete Rhein als „Etikettenschwindel“. „Was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden. Der Ermittlungserfolg im Kampf gegen Kinderschänder und Terroristen hängt bei Quick Freeze vom Zufall ab.“ Er betonte, dass man den Schutz der Bürger niemals dem Zufall überlassen dürfe.

Hessen vertritt eigene Ansätze

Buschmann hatte seinen Gesetzentwurf für ein anlassbezogenes Speichern von Verkehrsdaten kürzlich an die Bundesländer und Verbände verschickt. Rhein sprach sich jedoch für den hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen aus, der am 27. September vom Bundesrat beschlossen wurde. „Unser Vorschlag für eine zeitlich begrenzte, anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist wirksam, verhältnismäßig und EU-rechtskonform. Der hessische Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um Kinderschändern und Terroristen ihr schändliches Handwerk zu legen“, erklärte Rhein.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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