Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken des Lachgaskonsums und des Missbrauchs sogenannter K.-o.-Tropfen zu schützen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte am Mittwoch mit, der Missbrauch von Stoffen wie Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) solle ebenfalls unterbunden werden.
Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Änderung des NpSG vorsieht. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, sei das Hauptziel die Unterbindung des Missbrauchs von Lachgas, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Risiken. Im Gesetzentwurf sind auch strengere Regelungen für sogenannte K.-o.-Tropfen enthalten. Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden laut Ministerium häufig zur Begehung von Vergewaltigungs- und Raubdelikten eingesetzt.
Umfassende Verbote für Kinder und Jugendliche
Laut Gesetzesänderung unterliegen Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes, sofern sie in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8 Gramm angeboten werden, künftig dem Umgangsverbot des NpSG. Für Kinder und Jugendliche gilt damit ein Erwerbs- und Besitzverbot. Ebenso werden der Verkauf an diese Altersgruppe sowie der Vertrieb über Automaten und Versandhandel verboten. Diese Regelungen betreffen gleichermaßen die Stoffe BDO und GBL.
Von den Verboten ausgenommen bleibt laut Entwurf die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken. Ebenso ausgenommen ist die Nutzung als Arzneimittel und Medizinprodukt.
Gesundheitliche Risiken und notwendige Maßnahmen
Nina Warken (CDU), Bundesgesundheitsministerin, erklärte laut Bundesgesundheitsministerium: „Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden.“ Die Auswirkungen könnten erheblich sein, so die Ministerin weiter: „Die Folgen könnten gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden. Deswegen verbieten wir mit diesem Gesetzentwurf die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Verkauf über Versandhandel und Automaten.“
Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) ergänzte: „Der Konsum von Lachgas ist kein harmloser Partygag.“ Streeck verwies laut Ministerium auf die Erfahrungen aus medizinischen Einrichtungen: „Ärztliche Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum.“ Das Gesetz sei, so Streeck, „ein absolut notwendiger Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit.“
Alle Angaben und Zitate stammen aus Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums.
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