Der Verwaltungsrat des RBB legt im Rechtsstreit mit der früheren Intendantin Patricia Schlesinger Berufung gegen Teile eines Urteils des Berliner Landgerichts ein. Der Beschluss fiel am 5. August, wie der RBB am Dienstag mitteilte. Das Aufsichtsgremium strebt eine persönliche Haftung Schlesingers für Entscheidungen zu Bonuszahlungen und ARD-Zulage an und fordert Schadenersatz für das beendete Projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH).
Berufung gegen Teile des Landgerichtsurteils
Verwaltungsratsvorsitzender Wolfgang Krüger teilte mit, Ziel sei es, „finanziellen Schaden“ von den Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden, sagte Krüger. Konkret will das Aufsichtsgremium erreichen, dass das Kammergericht feststellt, dass Patricia Schlesinger „für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist“, so das Aufsichtsgremium.
Schadenersatz für „Digitales Medienhaus“
Zudem verlangt der RBB Schadenersatz für das eingestellte Projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH). „Darüber hinaus ist es unser Anliegen, die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen“, so Krüger. Das Projekt wurde Ende 2022 beendet, der RBB fordert mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen.
Abtrennung im Ausgangsverfahren
Das Landgericht hatte den Komplex „Digitales Medienhaus“ vom Verfahren abgetrennt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .