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Pro Bahn fordert Mindestangebot im Nahverkehr während Streik

Im Bezug auf den geplanten Streik im Nahverkehr am Freitag fordert der Fahrgastverband Pro Bahn die Aufrechterhaltung eines Mindestangebots. Hierbei wird eine Taktung von mindestens 20 Minuten gefordert, um die Mobilität der Berufstätigen und Schüler zu gewährleisten.

Pro Bahn fordert Mindestangebot während des Streiks

Karl-Peter Naumann, der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben), dass „ein Mindestangebot im Nahverkehr essenziell“ für den geplanten Streik am Freitag sei. In Großstädten sei zur Stoßzeit mindestens eine 20-Minuten-Taktung notwendig, auf dem Land sei dies schwieriger umzusetzen, jedoch seien auch hier Busse zur Stoßzeit erforderlich.

Notwendigkeit eines verlässlichen Streikfahrplans

Darüber hinaus betonte Naumann die Notwendigkeit eines zuverlässigen Streikfahrplans. „Wir brauchen einen verlässlichen Streikfahrplan, damit die Beschäftigten morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause kommen. Auch der Schulweg für Schüler muss gewährleistet werden.“, so der Ehrenvorsitzende.

Solidarität für die Beschäftigten

Naumann forderte zudem Solidarität von Verdi für jene Arbeitnehmer, die auf den Nahverkehr angewiesen sind. „Verdi muss auch solidarisch gegenüber den anderen Arbeitnehmern sein. Wenn kein Bus oder keine Bahn mehr fährt, schädigt das auch die Arbeitnehmer anderer Branchen“, sagte er und bestand auf die Implementierung von Streikfahrplänen.

Ein Streikfahrplan als Lösung

Laut Naumann, sollten sich die Tarifpartner in friedlichen Zeiten auf Streikfahrpläne einigen und verwies auf Italien, das damit positive Erfahrungen gemacht hat. „Grundsätzlich müssen sich die Tarifpartner in Friedenszeiten auf Streikfahrpläne einigen. Damit hat Italien gute Erfahrungen gemacht“, schlussfolgerte der Verbandsfunktionär.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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