Ein ukrainischer Taucher, der im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Explosionen gesucht wird, wird vorerst nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert. Das entschied ein polnisches Gericht am Freitag. Der 46-Jährige war Ende September in der Nähe von Warschau aufgrund eines von Deutschland initiierten europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Gericht stoppt Auslieferung vorerst
Ein polnisches Gericht hat entschieden, dass ein ukrainischer Taucher, der im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Explosionen gesucht wird, vorerst nicht an Deutschland ausgeliefert wird. Der Beschluss erging am Freitag.
Den deutschen Behörden zufolge soll der ausgebildete Taucher Teil einer Gruppe gewesen sein, die Sprengstoff an den Pipelines in der Nähe der dänischen Insel Bornholm angebracht hatte. Der Mann war Ende September nahe Warschau auf Grundlage eines von Deutschland initiierten europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Weitere Auslieferungsanträge
Er ist einer von zwei Ukrainern, deren Auslieferung Deutschland im Zusammenhang mit diesem Fall beantragt hat. In einem anderen Fall aus Italien hatte zuletzt bereits der Kassationsgerichtshof in Rom eine Auslieferung gestoppt.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
