Polen übernimmt im Streitfall um einen somalischen Asylbewerber nun doch die Zuständigkeit. Einem Übernahmeersuchen Deutschlands wurde nach Angaben des Bundesinnenministeriums zugestimmt, der Mann soll nach Polen abgeschoben werden. In zwei weiteren Fällen aus Somalia lehnte Polen eine Übernahme dagegen ab. Außenpolitiker Knut Abraham (CDU) wertet das Entgegenkommen als positives Signal für die deutsch-polnische Zusammenarbeit.
Polen stimmt Übernahme eines somalischen Asylbewerbers zu
Für einen von drei somalischen Asylbewerbern, über die es Streit zwischen Berlin und Warschau um die Zuständigkeit gegeben hat, übernimmt Polen nun doch die Verantwortung. Das berichtet die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Der Mann soll nun abgeschoben werden.
Die Sprecherin sagte der „Bild“: „Im Dublin-Verfahren eines der beiden männlichen somalischen Antragsteller hat die polnische Asylbehörde dem deutschen Übernahmeersuchen im Oktober 2025 zugestimmt“. Der Asylantrag des Mannes sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig abgelehnt worden, die Abschiebung nach Polen sei angeordnet. Zuständig für die Durchführung ist das Land Berlin.
Zwei weitere Übernahmeersuchen abgelehnt
In den beiden anderen Fällen – ein weiterer Mann und eine Frau aus Somalia – lehnte Polen eine Übernahme ab, trotz einer Remonstration des Bamf. Das Innenministerium teilte der „Bild“ mit: „Bei der Zustimmung zu Übernahmeersuchen handelt es sich um ein im Rahmen der Dublin-III-Verordnung regulär vorgesehenes und etabliertes Verfahren.“
Reaktionen aus der Politik und anstehende Konsultationen
Außenpolitiker Knut Abraham (CDU), Koordinator für die deutsch-polnischen Beziehungen, begrüßt das Entgegenkommen Polens. „Mehr davon“, sagt er der „Bild“. „Das ist ein gutes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen – auch in schwierigen Bereichen wie der Migration.“
Die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen finden am 1. Dezember in Deutschland statt. Die Tagesordnung werde derzeit noch zwischen Kanzleramt, Auswärtigem Amt und weiteren Ressorts abgestimmt, berichtet die „Bild“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .