Paritätischer Wohlfahrtsverband und AWO warnen vor Verschärfung der Flüchtlingspolitik

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnen in einem Schreiben, das im Vorfeld der Innenministerkonferenz verschickt wurde, vor einer geplanten Verschärfung der Flüchtlingspolitik. Sie befürchten eine Stigmatisierung von Geflüchteten und eine Gefährdung des sozialen Friedens.

Warnung vor Verschärfung der Flüchtlingspolitik

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, und Claudia Mandrysch, Vorständin der AWO, betonen in dem Brief, der den Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” vorliegt, dass die hohe Zahl an Schutzsuchenden in Deutschland Bund, Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen gestellt habe und zu einer deutlichen Verschärfung des asyl- und migrationspolitischen Diskurses geführt habe.

Sie schreiben, dass “diese Verschärfung sich nun auch in Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sowie den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz” niederschlägt. Ihrer Ansicht nach führt der Fokus auf Abschiebung und Abschreckung “eher zu einer Gefährdung denn zu einer Sicherung des sozialen Friedens”. Eine Stigmatisierung von Geflüchteten und als “ausländisch” wahrgenommenen Mitbürgern werde unterstützt.

Bedenken gegen geplante Maßnahmen

Die beiden Verbandsvertreter kritisieren die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung, die Abschiebungen erleichtern sollen. Sie bedeuten nach ihren Worten “teils erhebliche grundrechtliche Eingriffe, unter anderem bei der Ausweitung von Haft oder erweiterten Durchsuchungsbefugnissen”. Außerdem könnten sie “zu Retraumatisierungen und einem Leben in beständiger Angst, Misstrauen und Unsicherheit” führen, nicht nur bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, sondern auch bei solchen, die Schutz erhalten und in Deutschland bleiben werden.

Kritik am Einsatz von Bezahlkarten

In ihrem Schreiben wenden sich Schneider und Mandrysch zudem gegen den Einsatz von Bezahlkarten “zur Abschreckung und Einschränkung” von Leistungsbeziehern. Diese dürfen ihrer Ansicht nach “den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen jedenfalls nicht einschränken”.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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