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Urteil: Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge zulässig

Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit verstößt nicht zwingend gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden.

Für die ungleiche Bezahlung der Nachtarbeit müsse ein sachlicher Grund gegeben sein, der zudem aus dem Tarifvertrag erkennbar sein müsse. „Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Im konkret behandelten Fall wurde die Klage einer Frau abgewiesen, die in einem Unternehmen der Getränkeindustrie Nachtarbeit im Rahmen eines Wechselschichtmodells leistete. Im Arbeitsverhältnis der Parteien gilt ein Manteltarifvertrag, der regelt, dass der Zuschlag zum Stundenentgelt für regelmäßige Nachtarbeit 20 Prozent und für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent beträgt.

Arbeitnehmer, die Dauernachtarbeit leisten oder in einem 3-Schicht-Wechsel eingesetzt werden, haben daneben für je 20 geleistete Nachtschichten Anspruch auf einen Tag Schichtfreizeit. Die Klägerin erhielt für die von ihr geleistete regelmäßige Nachtschichtarbeit den Zuschlag in Höhe von 20 Prozent. Sie war der Auffassung, die unterschiedliche Höhe der Nachtarbeitszuschläge verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung bestehe unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auf den es allein ankomme, nicht.

Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hatte, dass die Regelung von Nachtarbeitszuschlägen in Tarifverträgen keine Durchführung von Unionsrecht ist, lag der Fall wieder bei den Erfurter Richtern. Diese urteilten, Arbeitnehmer, die regelmäßige bzw. unregelmäßige Nachtarbeit im Tarifsinn leisten, seien zwar miteinander vergleichbar. Sie würden auch ungleich behandelt werden, indem für unregelmäßige Nachtarbeit ein höherer Zuschlag gezahlt werde als für regelmäßige Nachtarbeit. Der Tarifvertrag beinhalte zunächst einen angemessenen Ausgleich für die gesundheitlichen Belastungen sowohl durch regelmäßige als auch durch unregelmäßige Nachtarbeit und habe damit Vorrang vor dem gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag.

Daneben bezwecke der Tarifvertrag aber auch, Belastungen für die Beschäftigten, die unregelmäßige Nachtarbeit leisten, wegen der schlechteren Planbarkeit dieser Art der Arbeitseinsätze auszugleichen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Es liege im Ermessen der Tarifvertragsparteien, wie sie den Aspekt der schlechteren Planbarkeit für die Beschäftigten, die unregelmäßige Nachtarbeit leisten, finanziell bewerten und ausgleichen.

AFP

Gesundheitsminister mahnt Länder zu Klinik-Investitionen

Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Kurz vor dem Krankenhausgipfel am Donnerstag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Reformpläne gegen Kritik verteidigt und die Bundesländer dazu aufgerufen, ihre Investitionszusagen einzuhalten. „Zunächst behalten die Länder nicht nur das Recht, die Krankenhäuser zu planen, sondern sie haben auch die Pflicht, in die Krankenhäuser zu investieren“, sagte Lauterbach dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).

„Ich bin überzeugt: Am Ende wird die Vernunft siegen.“ Die Länder haben nach Schätzungen mehr als 50 Milliarden Euro weniger in Kliniken investiert, als sie eigentlich müssten. „Wir werden uns darauf einigen, das Investitionsdefizit zu schließen. Sonst haben die Krankenhäuser weiterhin ein finanzielles Problem“, sagte Lauterbach. Auf die Frage, wer die Kosten etwa für Standortzusammenlegungen tragen solle, die durch Reform nötig werden, sagte er: „Es ist natürlich so, dass Länder, Kommunen und Träger dafür in ihre Krankenhäuser investieren müssen. Wenn das bei Standorten nicht geschieht, die aber dringend benötigt werden – dann müssen wir über Alternativen nachdenken.“ Insgesamt zeigte der SPD-Politiker sich mit Blick auf den Gipfel aber optimistisch. „Das Treffen am Donnerstag ist Auftakt für eine Reihe von Gesprächen in dieser Zusammensetzung“, sagte er. „Die Vorbereitungen auf Fachebene zwischen Bund, Ländern und Regierungsfraktionen geben mir Grund für Zuversicht.“ Zudem verteidigte sich Lauterbach gegen Kritik, Kliniken müssten ihre Leistungen durch die Reform einschränken oder gar schließen. „Bei der Reform geht es nicht um Schließungen. Dafür braucht man keine Reform, die Welle der Schließungen hat sowieso schon begonnen“, sagte er. Insbesondere auf dem Land und kleineren Häusern drohe eine „flächendeckender Exodus“. Lauterbach erwartet sich durch die Reform, dass künftig nur noch medizinisch notwendige Operationen durchgeführt werden. „Die Flut an Hüft- und Kniegelenk-Operationen muss ein Ende haben. Auch Herzklappen operieren wir in Deutschland mehr als jedes andere Land in Europa“, sagte er.

Als Grund nannte er, dass die kleineren Häuser gezwungen seien, mit solchen Operationen über die Runden zu kommen. „Das sind für viele Krankenhäuser Cash-Cow-Eingriffe mit einem positiven Deckungsbeitrag. Ich will diese Häuser mit der Vorhaltepauschale finanziell so gut ausstatten, dass sie nur noch medizinisch notwendige Operationen machen müssen“, sagte Lauterbach.

AFP

Jeder Zweite über 65 nimmt potenziell gefährliche Medikamente ein

Foto: Tabletten, über dts Nachrichtenagentur

Witten (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland ist die Hälfte der älteren Menschen einer neuen Auswertung zufolge gesundheitlich bedroht, weil sie falsche Medikamente verschrieben bekommt oder sich bedenkliche Präparate in der Apotheke besorgt. „Nach unseren Analysen von Verordnungsdaten aus dem Jahr 2021 nimmt in Deutschland ungefähr jeder zweite ältere Mensch über 65 Jahren mindestens ein Medikament, das potenziell gefährlich ist“, sagte die Ärztin und Pharmakologin Petra Thürmann, die den Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie der Universität Witten/Herdecke innehat.

Gemeinsam mit 60 Experten stufte Thürmann 187 Wirkstoffe auf dem deutschen Arzneimittelmarkt als „potenziell inadäquate Medikation“ für Ältere ein. Die populären Protonenpumpenhemmer wie Pantoprazol, Omeprazol oder Lansoprazol gelten als besonders bedenklich. „Diese Medikamente, die hinten auf „prazol“ enden, bewirken bei Älteren ein sehr hohes Risiko für Osteoporose und können zu Oberschenkelhalsfrakturen führen. Und sie erhöhen das Risiko für bestimmte bakterielle Darmentzündungen und wahrscheinlich auch für Lungenentzündungen.“ Ebenso warnte die Expertin vor den Schlafmitteln Doxylamin oder Diphenhydramin: „Das Zeug kann bei älteren Menschen erhebliche Denkstörungen bewirken, und wir halten es wirklich nicht für geeignet.“ Zehn bis zwanzig Prozent der Notaufnahmen von älteren Menschen ins Krankenhaus gehen der Expertin zufolge auf medikamentöse Probleme zurück.

AFP

Lottozahlen vom Mittwoch (22.02.2023)

Foto: Lotto-Spieler, über dts Nachrichtenagentur

Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – In der Mittwochs-Ausspielung von „6 aus 49“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 4, 6, 9, 27, 44, 46, die Superzahl ist die 8. Der Gewinnzahlenblock im „Spiel77“ lautet 5603062. Im Spiel „Super 6“ wurde der Zahlenblock 761326 gezogen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Deutsche Lotto- und Totoblock teilte mit, dass die Chance, sechs Richtige und die Superzahl zu tippen, bei etwa 1 zu 140 Millionen liege und warnte davor, dass Glücksspiel süchtig machen könne. Im Jackpot liegen in dieser Woche rund zwölf Millionen Euro.

AFP

Gesundheitsminister fürchtet steigende Krankenkassen-Beiträge

Foto: AOK, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sollte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf der Einhaltung der Schuldenbremse 2024 bestehen. „Der Finanzminister legt seinen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Schuldenbremse und auf Projekte wie die Aktienrente und die Bundeswehr. Dann lassen sich steigende Lohnzusatzkosten kaum vermeiden“, sagte Lauterbach dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) mit Blick auf das zu erwartende Defizit in der GKV im kommenden Jahr.

Ähnlich sei es bei der Pflege. „Die Alternative wäre, dass wir immer mehr Menschen mit der Pflege überfordern. Das kann keiner wollen“, sagte er. Auf die Frage, ob die geplante Pflegereform die zuletzt gestiegene Sozialhilfequote unter Heimbewohnern senken könne, sagte er: „Ja. Wir werden die Pflegeheimbewohner weiter entlasten – und zwar beim pflegebedingten Eigenanteil.“ Die Sozialhilfequote sei „viel zu hoch“. Obwohl die 40-Prozent-Marke bei den Sozialversicherungsbeiträgen 2023 bereits gefallen ist, sieht Lauterbach ohne Bundeszuschuss keine Alternative, als die Krankenkassen über die Beiträge zu stützen. „Sonst müssten wir noch stärkere Einschnitte vornehmen als im vergangenen Jahr. Das wird auch der Koalitionspartner im Finanzministerium kaum wollen“, sagte Lauterbach. Weitere harte Einschnitte bei den Pharmafirmen seien nicht mehr vertretbar. Sonst könnten die Firmen gezwungen sein, Deutschland zu verlassen. Der Bundesgesundheitsminister hält auch Honorarkürzungen bei den Ärzten und Zahnärzten für schwierig. „Hier haben wir in der Reform im vergangenen Jahr bereits die Effizienzreserven gehoben. Deshalb dürften hier Honorarkürzungen auch im Sinne des Koalitionsfriedens obsolet sein“, sagte er. Und geradezu absurd wäre es laut dem SPD-Politiker, bei den Kliniken zu streichen. Schätzungen des Verbands der Ersatzkassen, die das Defizit der GKV auf mehr als 30 Milliarden Euro beziffern, wies er jedoch zurück. „Das ist definitiv falsch“, sagte er. Selbst die Hälfte dieser Größenordnung entspreche nicht seiner Prognose. „Wir arbeiten daran, dass das Defizit geringer ausfällt.“

AFP

Justizminister will Völkerstrafrecht ändern

Foto: Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will anlässlich des Jahrestages des Beginns des Ukraine-Krieges das Völkerstrafrecht ändern. Deutschland habe die „Pflicht, die gegenwärtigen Erfahrungen zu nutzen, um das Völkerstrafrecht voranzubringen“, schreibt er in in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Zum einen spüre man „schmerzlich die Lücke, die das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bei der Verfolgung des Verbrechens der Aggression gelassen hat – dem Urverbrechen, für das wir Putin vor dem Strafgerichtshof in Den Haag nicht belangen können“, so Buschmann. „Deshalb suchen wir entschlossen nach einer anderen Lösung und arbeiten mit unseren Partnern auf ein internationales Sondertribunal hin.“ Das müsse so gestaltet sein, dass der Strafgerichtshof nicht geschwächt werde. Der Gerichtshof sei ein zivilisatorischer Fortschritt, den man nicht gefährden dürfe.

„Wir dürfen der Skepsis, die ihm manche Staaten des globalen Südens entgegenbringen, nicht noch Nahrung geben“, schreibt der FDP-Politiker. Deutschland werde eine Änderung des Römischen Statuts in der Frage des Verbrechens der Aggression ins Auge fassen. Zum anderen soll die Strafprozessordnung für Völkerstrafrechtsverfahren ergänzt werden. Menschen, die Opfer eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens gegen Personen geworden sind, sollen Buschmann zufolge die Möglichkeit erhalten, sich den in Deutschland wegen solcher Straftaten geführten Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.

Sie sollen dann auch berechtigt sein, auf Antrag einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet zu bekommen. Weil gerade die Opfer solcher Straftaten oft auf zusätzliche intensive Unterstützung angewiesen seien, solle ihnen auf ihren Antrag ohne weitere Voraussetzungen auch ein psychosozialer Prozessbegleiter oder eine psychosoziale Prozessbegleiterin an die Seite gestellt werden. „Zudem wollen wir“, so Buschmann, „Rezeption und Verbreitung der wegweisenden deutschen Völkerstrafrechtsprozesse fördern, indem wir, zum einen, Medienvertretern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, Verdolmetschungen zugänglich machen. Zum anderen werden wir für eine Übersetzung wesentlicher Urteile ins Englische sorgen, damit etwa ausländische Mitarbeiterinnen der Justiz, Forscher der Rechtswissenschaft oder auch Personen, die für Völkerrechtsverbrechen verantwortlich sind, sie gebührend wahrnehmen können.“

Dies werde dem Justizminister zufolge zur „Fortentwicklung und Stärkung des Völkerstrafrechts und dessen Anwendung beitragen“. Schließlich solle mit Ergänzungen des deutschen Völkerstrafgesetzbuches Strafbarkeitslücken geschlossen und für einen Gleichlauf des Gesetzbuches mit den entsprechenden Normen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gesorgt werden. „So werden wir den Tatbestand der sexuellen Sklaverei, der in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs eine zunehmende Rolle spielt, unter die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Kriegsverbrechen gegen Personen in den Paragraphen 7 und 8 des Völkerstrafgesetzbuches aufnehmen. Auch die durch jüngste Änderungen des Römischen Statuts dort neu eingefügten Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen sollen in das Völkerstrafgesetzbuch übernommen werden“, schreibt Buschmann.

„Ich denke, wir ziehen mit alldem die richtigen und nötigen Schlüsse aus der gegenwärtigen Wiederkehr schlimmster Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen auf unserem Kontinent. Und wir ziehen wieder einmal die richtigen Schlüsse aus unserer eigenen Vergangenheit von Gewalt, Rechtsbruch und Angriffskrieg. Denn die Verantwortung für diese Geschichte wird nicht enden.“

AFP

Dax nahezu unverändert – Öl billiger

Foto: Frankfurter Börse, über dts Nachrichtenagentur

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Am Mittwoch hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 15.400 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von zwei Punkten im Vergleich zum Vortagesschluss.

Nach der Veröffentlichung des aktuellen Ifo-Geschäftsklimaindexes für Februar war der Dax am Mittag tiefer gefallen. Dabei lag der Konjunktur-Index, der sich im Vergleich zum Vormonat leicht verbessert hatte, im Bereich der Erwartungen von Experten. Am Nachmittag konnte der Dax die Verluste jedoch abbauen. Bis kurz vor Handelsschluss standen die Aktien von Fresenius am Ende der Kursliste, während FMC an der Spitze stand. Hintergrund sind unterschiedlich aufgenommene Quartalszahlen und Pläne, beide Konzerne zu entflechten. Unterdessen stieg der Gaspreis: Eine Megawattstunde (MWh) Gas zur Lieferung im März kostete 51 Euro und damit vier Prozent mehr als am Vortag. Das impliziert einen Verbraucherpreis von mindestens rund 9 bis 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) inklusive Nebenkosten und Steuern, sollte das Preisniveau dauerhaft so bleiben. Der Ölpreis sank derweil für seine Verhältnisse stark: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Mittwochnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 81,04 US-Dollar, das waren 201 Cent oder 2,4 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Mittwochnachmittag etwas schwächer. Ein Euro kostete 1,0626 US-Dollar (-0,19 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9411 Euro zu haben.

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Bundesverdienstkreuze für Männer und Frauen künftig gleich groß

Foto: Schloss Bellevue, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ändert die Größe der Bundesverdienstkreuze für Frauen. Bisher gibt es bei dem Orden Herrenausführungen und kleinere Damenausführungen.

Das soll sich von März an ändern. Steinmeier habe entschieden, die Damen- und Herrenausführungen „weitgehend anzugleichen“, sagte ein Sprecher des Bundespräsidenten der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Insbesondere solle „es künftig keine geschlechtsspezifische unterschiedliche Größe des Ordenszeichens mehr geben“. Das Bundesverdienstkreuz, offiziell heißt es „Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland“, ist die höchste Auszeichnung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Den Verdienstorden gibt es in acht Stufen. Mit großem Abstand am häufigsten wird die Stufe „Verdienstkreuz am Bande“ verliehen. Das Verdienstkreuz am Bande für Herren hat einen Durchmesser von 55 Millimetern – und es hängt an einem Band. Das Verdienstkreuz am Bande für Frauen ist dagegen eher ein Verdienstkreuz an der Schleife. Denn es hängt nicht an einem Band, sondern an einer Schleife. Außerdem hat es nur einen Durchmesser von 47 Millimetern. Künftig werde beim Verdienstkreuz am Bande „auf die bislang für Frauen vorgesehene Schleife verzichtet“, sagte der Sprecher des Bundespräsidenten. Denn die Frauen sollen künftig genauso wie die Männer die größere Herrenausführung des Ordens bekommen. Im vergangenen November hatte der Bundespräsident bereits eine Frauenquote für die Vergabe von Bundesverdienstkreuzen eingeführt. Künftig sollen mindestens 40 Prozent der Auszeichnungen an Frauen gehen. Im Jahr 2022 lag die Quote noch bei 34 Prozent. Der Bundespräsident lässt jetzt außerdem den Text auf den Verleihungsurkunden für die Bundesverdienstkreuze vereinheitlichen. Bisher steht da bei deutschen Staatsangehörigen: „In Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen besonderen Verdienste“. Das Wort „Volk“ wird nun gestrichen. Künftig soll es bei allen Ausgezeichneten heißen: „In Anerkennung der um die Bundesrepublik Deutschland erworbenen besonderen Verdienste“.

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Melnyk dementiert Forderung nach Streumunition

Foto: Ukrainische Flagge vor dem Parlament in Kiew, über dts Nachrichtenagentur

Kiew (dts Nachrichtenagentur) – Andrij Melnyk, stellvertretender Außenminister der Ukraine, hat die Forderung nach Streumunition dementiert. „Es gibt keine Forderung von der ukrainischen Regierung, uns Streumunition zu liefern“, sagte Melnyk in der Sendung „RTL Direkt“ am Mittwoch.

„Die Äußerung unseres Verkehrsministers in München wurde so interpretiert, als ob die Ukraine das von Deutschland und anderen Staaten erwartet. Das ist nicht der Fall“, so der ehemalige ukrainische Botschafter in Deutschland. Bei den Waffen von den Verbündeten gehe es um Raketen mit größerer Reichweite und Kampfjets. „Das Thema Streumunition gehört ganz bestimmt nicht dazu“, sagte er.

Streumunition steht besonders in der Kritik, da ein Teil der explosiven Submunitionen als Blindgänger liegen bleiben und ähnlich wie Landminen viele Jahre lang eine Gefährdung für die betroffene Zivilbevölkerung darstellen. Bislang haben sich 110 Staaten im „Übereinkommen über Streumunition“ dazu verpflichtet, Streubomben nicht einzusetzen, herzustellen oder zu lagern. Melnyk sagte auf die Frage, ob trotz des Kriegs ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Ukrainern und Russen möglich sei: „Leider ist es so, dass eine sehr, sehr große Mehrheit der Menschen in diesem Land nach wie vor diesen Vernichtungskrieg von Putin unterstützt. Und das ist für uns eben das Signal, dass es falsch wäre, die Russen als Freunde zu bezeichnen. Dazu muss zuerst der Krieg beendet werden.“

Kurz vor dem Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine hat der ukrainische Vize-Außenminister zudem Verhandlungsbereitschaft mit Moskau signalisiert: „Wir wären natürlich bereit, auch zu verhandeln, aber im Moment sieht es nicht danach aus.“ Man habe die Rede von Putin gehört und sie verweise und verspreche leider nichts Gutes. „Das heißt, wenn die Bereitschaft in Moskau da ist, Gespräche zu führen, denn der Schlüssel für das Ende des Krieges liegt ja im Kreml. Dann sind wir auch dabei“, sagte Melnyk.

Derzeit sei jedoch „noch nicht die Stunde der Diplomatie gekommen“.

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Zweite Galeria-Tarifrunde endet ohne Ergebnis

Foto: Galeria, über dts Nachrichtenagentur

Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Die zweite Runde der Tarifverhandlung zwischen Verdi und dem Galeria-Konzernmanagement ist am Dienstagnachmittag ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Verdi-Verhandlungsführer Marcel Schäuble warf den Arbeitgebern im Anschluss fehlende Seriosität vor: „Die Arbeitgeberseite geht bislang unseriös in die Verhandlungen und fordert weiterhin einen abgesenkten Tarifvertrag, und auch in die Zukunft gerichtet bleiben die Entgelte weit unter den Erwartungen der Beschäftigten, die mit ihren Einkommensstrukturen ohnehin am meisten unter der Inflation leiden“, sagte er.

„Das ist ein erneutes Greifen in die Tasche der Beschäftigten – das machen wir nicht mit.“ Es gehe um die Zukunft des Warenhauses und der Beschäftigten und damit um ihre Berufs- und Lebensperspektive in einem Unternehmen, in das die Beschäftigten schon viel investiert hätten, so Schäuble. „Wir erwarten, dass die Arbeitgeberseite in der dritten Runde deutliche Signale an die Beschäftigten sendet, konkrete Inhalte vorlegt, mit einem tragfähigen Konzept für die Zukunft des Warenhauses.“ Dafür hätten sie qualifiziertes Personal, das fair bezahlt werden müsse. „Die Beschäftigten erwarten Perspektiven und auch ein verhandlungsfähiges Angebot des Arbeitgebers“, sagte Schäuble. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

AFP