(Mit Material von dts Nachrichtenagentur) Jeder dritte Eintrag im Lobbyregister fehlerhaft .
Etwa jeder dritte Eintrag im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag ist fehlerhaft, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Die Bundestagsverwaltung hat bereits mehr als 2.000 E-Mails an eingetragene Organisationen und Personen verschickt, um sie auf Unstimmigkeiten in ihren Einträgen hinzuweisen. Hinzu kamen rund 200 Telefonate. Manche Organisationen wurden mehrfach kontaktiert, manche Mails gingen an mehrere Organisationen. Grund für die massenhaften Falschangaben sind unscharfe und komplexe Vorgaben, die vor allem kleine Verbände überfordern.
Unklarheiten bei Ausgaben als Interessenvertretung
Ein Beispiel dafür ist der Deutsche Kanu-Verband, der sich plötzlich unter jenen Organisationen fand, die mit das meiste Geld für politische Interessenvertretung ausgeben. Wolfram Götz, Generalsekretär des Verbandes, sagte, dass ihm auch nach mehrfacher Nachfrage bei der Bundestagsverwaltung nicht klar gewesen sei, welche Ausgaben genau als Interessenvertretung zählen und welche nicht. Inzwischen wurden die Angaben korrigiert. „Dass 2.000 von 6.000 Einträgen ins Lobbyregister offenbar fehlerhaft sind, ist natürlich problematisch“, sagte Enno Cordes von Transparency International Deutschland.
Ampel-Parteien wollen Lobbyregister verschärfen
Die Ampel-Parteien wollen das Lobbyregister verschärfen. Bruno Hönel, Berichterstatter der Grünen-Fraktion, wies auf „erhebliche Lücken“ hin, „die nur durch eine umfassende Gesetzesreform geschlossen werden können“. Nach Rückmeldungen von Eintragungspflichtigen wolle man nun Vorschriften vereinheitlichen. Die Koalition plane außerdem, die Bundestagsverwaltung zu stärken: „Sie wird befähigt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für veröffentlichte Angaben zu fordern. Offensichtlich missbräuchliche Einträge können dann vollständig oder teilweise aus dem öffentlichen Register entfernt werden.“
Bundestag berät über Änderungen des Lobbyregistergesetzes
Der Bundestag wird an diesem Freitag in erster Lesung über Änderungen des Lobbyregistergesetzes beraten. Die Anlaufschwierigkeiten des Registers sollen damit behoben werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Änderungen die gewünschte Wirkung erzielen werden. In jedem Fall zeigt der aktuelle Zustand des Registers, dass es noch viele Herausforderungen gibt, um Transparenz und Integrität in der Lobbyarbeit zu gewährleisten.










