Mehrere Bundestagsabgeordnete treiben parteiübergreifend Initiativen für ein AfD-Verbotsverfahren voran. SPD-Politikerin Carmen Wegge dringt auf eine juristisch sorgfältige Prüfung, Grünen-Politikerin Irene Mihalic wirbt für ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen, und SSW-Abgeordneter Stefan Seidler sieht die Union in der Verantwortung und mahnt zur Eile. Grundlage eines möglichen Verfahrens ist Artikel 21 des Grundgesetzes.
Parteiübergreifende Schritte für ein Verbotsverfahren
SPD-Politikerin Carmen Wegge sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe): „Ich setze mich seit Jahren für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes ein“. „Der nächste Schritt sollte nun darin bestehen, unabhängig und mit höchster juristischer Sorgfalt Belege zu sammeln und die Erfolgsaussichten eines Antrags prüfen zu lassen.“
Wegge erklärte, dass ein konkreter Zeitpunkt noch nicht feststehe, „da zunächst die rechtliche Substanz und Solidität der Beweisgrundlage entscheidend sind“. Man trete aber „dafür ein, dass diese Prüfung zügig, gründlich und im Schulterschluss aller demokratischen Kräfte erfolgt“, sagte sie. „Denn der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung duldet keinen Aufschub.“
Grünen-Fraktion wirbt um gemeinsamen Weg
Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion Irene Mihalic erläuterte, man habe „den anderen demokratischen Fraktionen Anfang September einen Weg vorgeschlagen, wie wir die Vorbereitung eines möglichen Antrags zur Überprüfung eines AfD-Verbots auf die Schiene setzen können“. Trotz der noch abwartenden Haltung der Union wünsche man sich immer noch, „diesen gemeinsamen Weg mit den demokratischen Fraktionen gehen zu können“, so Mihalic.
„Die AfD ist nicht nur deshalb gefährlich, weil sie in ihrer Programmatik eine Art Gegenerzählung zum Grundgesetz darstellt. Besonders besorgniserregend ist auch ihre Nähe zu autokratischen Staaten wie China und Russland“, sagte die Grünen-Politikerin. „Wir müssen davon ausgehen, dass die AfD ein trojanisches Pferd Putins ist und als solches in den Parlamenten von Bund und Ländern ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.“
SSW drängt auf Tempo und sieht Union in der Pflicht
Bundestagsabgeordneter der SSW-Minderheitenpartei Stefan Seidler sieht die Christdemokraten in der Verantwortung. „Solange sich die Union nicht mehr auf uns zubewegt, wird es schwierig, eine Mehrheit für einen solchen Antrag im Parlament zu bekommen. Aber wir arbeiten daran“, sagte Seidler.
„Ein AfD-Verbotsverfahren muss sofort angegangen werden. Die Zeit drängt. Wenn wir es jetzt nicht machen, kommen wir immer näher an einen Wahltermin“, mahnte der SSW-Politiker. „Dann sind wir wieder im Wahlkampf und es wird deutlich schwieriger. Vor der Bundestagswahl im Februar haben wir erlebt, was da passieren kann: Da werden etwa Berichte des Bundesverfassungsschutzes plötzlich zurückgehalten, obwohl die eigentlich schon fertig in der Schublade liegen.“
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .










