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Oberlandesgericht bestätigt Klageabweisung gegen Biontech-Impfstoffhersteller

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den Impfstoffhersteller Biontech bestätigt. Ein Kläger war mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld und der Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden nach einer Corona-Schutzimpfung gescheitert.

Berufung gegen Urteil aus Heilbronn ohne Erfolg

In dem Verfahren hatte ein Kläger Schmerzensgeld in hoher fünfstelliger Summe sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden gefordert, nachdem er seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty im Jahr 2021 zurückführte. Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage bereits im November 2024 abgewiesen, wie das Landgericht Heilbronn am Montag mitteilte.

Die Richter des Landgerichts verneinten eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach dem Arzneimittelgesetz. Eine schädliche Wirkung des Impfstoffs, die über ein vertretbares Maß hinausgehe, sei nicht anzunehmen. Die umfassende Prüfung und Zulassung durch die Europäische Kommission belege die Sicherheit des Impfstoffs. Auch eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information sah das Gericht nicht.

OLG bestätigt Einschätzung zur Sicherheit des Impfstoffs

Das Oberlandesgericht Stuttgart wies nun mit Urteil vom 13. November 2025 die dagegen eingelegte Berufung zurück. Die Stuttgarter Richter teilten die Bewertung der Vorinstanz und stellten ebenfalls auf die positive Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des Impfstoffeinsatzes ab.

Die vom Kläger geschilderten Beschwerden wie anhaltende Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Herzrhythmusstörungen seien nach der Einschätzung des Oberlandesgerichts keine anerkannten Impfkomplikationen und könnten eine Vielzahl anderer Ursachen haben. Das Paul-Ehrlich-Institut sehe keinen plausiblen Hinweis auf einen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen Long-Covid-ähnlichen Beschwerden und einer Covid-19-Schutzimpfung, hieß es mit Verweis auf die Fachbehörde.

Erstes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof angekündigt

Der Bundesgerichtshof wird am 9. März erstmals in einem ähnlichen Verfahren gegen einen anderen Impfstoffhersteller entscheiden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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