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NRW-Minister Laumann lehnt Lauterbachs Krankenhausreform ab

Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, kündigt seinen Widerstand gegen die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an. Er drängt auf ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern.

Laumann positioniert sich gegen die Krankenhausreform

Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, hat angekündigt, das vorliegende Reformvorhaben im Bundesrat abzulehnen. Er drängt dabei auf ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern, um das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungssicherheit zu verfeinern. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das der „Tagesspiegel“ zitiert. Laumann, der als Wortführer der CDU-Landesgesundheitsminister gilt, betont seine Position: „Ich werde dem Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen vorschlagen, über ein Vermittlungsverfahren zu versuchen, das Gesetz im Sinne der Versorgungssicherheit zu verbessern“.

Unterstützung durch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder

Der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Kerstin von der Decken (CDU), unterstützt Laumann. „Die einseitige Abkehr des Bundesministers von der gemeinsamen Erarbeitung dieser Reform hat dazu geführt, dass sie ihre Ziele nicht erreichen wird“, sagte von der Decken dem „Tagesspiegel“. Sie will sich für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen.

Lauterbachs Reformpläne

Mit der Krankenhausreform plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die deutsche Krankenhauslandschaft grundlegend neu zu ordnen. Neue Abrechnungsregeln sollen dazu führen, dass aufwendige Behandlungen, wie die Behandlung von Krebserkrankungen, nur noch in dafür spezialisierten Zentren durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass viele kleinere Land- und Stadtteilkrankenhäuser durch die Reform möglicherweise zu medizinischen Versorgungszentren transformiert oder ganz geschlossen werden könnten.

Die Pläne zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft stoßen bei den Ländern seit Längerem auf starke Vorbehalte. Es wird bereits seit Monaten spekuliert, ob der Bundesrat Lauterbachs Gesetz zunächst aufhalten und ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern erzwingen könnte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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