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NRW-Justizminister fordert Verschiebung der Cannabis-Reform um sechs Monate

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat seine Kritik an der Ausgestaltung der Cannabis-Reform erneuert und drängt auf eine Verschiebung ihres Inkrafttretens. Er plädiert für eine Übergangsfrist zur Umsetzung der rückwirkenden Amnestie-Klausel bis zum 1. Oktober 2024, um eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.

Kritik an der Ausgestaltung der Cannabis-Reform

Benjamin Limbach, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen (NRW), hat gegenüber der „Rheinischen Post“ seine Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Cannabis-Reform geäußert und drängt auf eine Verschiebung ihres Inkrafttretens. „Ich teile die Zielrichtung des am 23. Februar 2024 verabschiedeten Cannabisgesetzes“, äußerte Limbach.

Bedarf nach ausreichend Zeit für Umsetzung

Trotz seiner grundsätzlichen Zustimmung zum Gesetz betonte Limbach jedoch, dass mehr Zeit für die Umsetzung der rückwirkenden Amnestie-Klausel benötigt werde. „Allerdings wird die Justiz für eine rechtzeitige und rechtssichere Umsetzung der rückwirkenden Amnestie-Klausel mehr als einige wenige Wochen brauchen“, sagte der Grünen-Politiker.

Forderung nach Übergangsfrist

Als Lösung schlägt er eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2024 vor. „Deshalb setzen sich die Ressortchefs der Justizministerien der Länder insoweit für eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2024 ein.“ Demzufolge ist eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. März durchaus möglich.

Die Cannabis-Reform sieht eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle vor, die künftig legal sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Ministerpräsidenten in der kommenden Bundesratssitzung auf Limbachs Forderung reagieren werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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