Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Einschüchterungsklagen erschweren und damit die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Ziel ist es, Organisationen, Vereine, Journalisten und Wissenschaftler vor missbräuchlichen Klagen zu bewahren, die darauf abzielen, kritische Stimmen mundtot zu machen. Betroffene sollen durch verschiedene Maßnahmen vor dem Missbrauch des Rechtswegs geschützt werden. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um.
Gesetz gegen Einschüchterungsklagen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen – auch bekannt als SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation) – vorgehen. Nach Angaben des Justizministeriums richten sich diese missbräuchlichen Klagen insbesondere gegen Organisationen, Vereine, Journalisten und Wissenschaftler, die „mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Damit sollen sie mundtot gemacht werden.“
Gefahr für Meinungsfreiheit
Juristen bezeichnen Einschüchterungsklagen als offensichtlich unbegründete Klagen, die laut Justizministerium darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. In dem Gesetzentwurf, den das Justizministerium an diesem Freitag veröffentlichen will und über den die Funke-Zeitungen berichten, heißt es, SLAPP-Verfahren seien geeignet, „den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden“. Das Ziel dieser Klagen sei es, Betroffene davon abzuhalten, „von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit praktischen Gebrauch zu machen.“ Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union um.
Maßnahmen gegen missbräuchliche Klagen
Justizministerin Stefanie Hubig betonte, dass die Klagemöglichkeit auch mit dem neuen Anti-SLAPP-Gesetz weiterhin bestehen bleibe. „Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren.“ So sieht es der Gesetzentwurf vor. In der Kostenentscheidung soll das Gericht demnach der Klägerin oder dem Kläger als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können.
„Außerdem sollen solche Verfahren schneller erledigt werden, und die Kläger sollen den Beklagten die Kosten zur Abwehr der Klage in erweitertem Umfang ersetzen müssen“, sagte Hubig. „Gerichtsverfahren dürfen nicht dazu missbraucht werden, Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen“, so die Justizministerin gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
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