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Netzagentur: Befugnisse bei Post-Kontrolle unklar

(mit Material von dts) Staatliche Kontrolleure haben kaum Handhabe gegen Unzuverlässigkeiten in der Briefzustellung

Die Bundesnetzagentur hat auf eine Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Unterlagen herausgegeben, die belegen, dass die staatlichen Kontrolleure in Deutschland kaum Handhabe haben, gegen Unzuverlässigkeiten in der Briefzustellung vorzugehen. Eigentlich soll der Staat gewährleisten, dass Briefe verlässlich ankommen, doch die Unterlagen der Netzagentur offenbaren großen Unmut bei vielen Bürgern. Ein Kunde monierte beispielsweise, dass sein Hausbriefkasten plötzlich „voller alter Briefe“ gewesen sei, unter anderem mit einem „Passwort meiner Versicherung, das bereits wieder abgelaufen ist und neu beantragt werden muss“.

Befugnisse der Netzagentur bei der Post-Kontrolle sind begrenzt

Die Netzagentur hadert mit ihren begrenzten Befugnissen bei der Post-Kontrolle. Im Gegensatz zum Telekommunikationsbereich hat sie im Moment kein scharfes Schwert, um Qualitätsstandards gegenüber der Post durchzusetzen, wie Behördenpräsident Klaus Müller feststellt. Wenn sich Beschwerden in einzelnen Gebieten häufen, kann die Behörde sogenannte Anlassprüfungen durchführen. Es ist das schärfste Instrument, welches die Behörde bislang zur Verfügung hat. Doch die vermeintliche Kontrolle gleicht einer routinierten Pflichterfüllung ohne Ermittlungseifer und ohne Konsequenzen.

Post antwortet beschwichtigend und gelobt Besserung

Die Netzagentur schreibt an die Post und bittet um Erklärung für Probleme in der Zustellung, die Post antwortet beschwichtigend und gelobt Besserung. In der Replik auf eine Anlassprüfung Ende 2022 in Nürnberg zum Beispiel verwies der Konzern unter anderem darauf, dass im Oktober ein Viertel der Belegschaft krank gewesen sei. Zudem sei es „wegen der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt“ schwer möglich gewesen, zusätzliches Personal einzustellen. Die Bundesregierung scheint nicht in der Lage, an der laxen Kontrolle schnell etwas zu ändern.

Überarbeitung des Postgesetzes

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, das alte Postgesetz zu überarbeiten. Ursprünglich wollte die Regierung die Novelle bis zum Sommer ins Bundeskabinett bringen. Der Entwurf wird jedoch voraussichtlich erst im September von der Ministerrunde beraten. Wesentliche Fragen sind noch offen.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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