Mittelstands- und Wirtschaftsunion kritisiert Doppelstreik von Verdi und Fridays for Future

Gitta Connemann, die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), bezeichnet den Doppelstreik von Verdi und Fridays for Future (FFF) als “groteske Koalition”. Sie wirft beiden Bewegungen vor, eher nach Aufmerksamkeit als nach konstruktiven Lösungen zu suchen und fordert Schlichtungsverfahren für Streiks in kritischer Infrastruktur.

Kritik an der “grotesken Koalition”

Gitta Connemann, die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), hat den Doppelstreik von Verdi und Fridays for Future (FFF) in einem Interview mit der “Rheinischen Post” scharf kritisiert. Ihrer Meinung nach sei es nicht das Klima, was FFF wirklich am Herzen läge, sonst “müssten sie alles daran setzen, dass der ÖPNV läuft”. Auch Verdi sieht sie kritisch: “Politische Streiks sind in Deutschland verboten. Wer aber wie jetzt Verdi einen Arbeitsausstand mit politischen Zielen vermischt, legt die Axt an das Streikrecht.”

Die Folgen der Streiks

Connemann warnt vor den Folgen dieser Streiks für Arbeitnehmer und den Mittelstand: “Den Preis zahlen Pendler und Betriebe – mit Verspätungen, Lohneinbußen, Produktionsausfällen. Diese Dauerstreiks stellen Arbeitnehmer und Mittelstand vor enorme Belastungen. Sie verschärfen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation. Denn sie rauben Unternehmen und ihren Beschäftigten die Planungssicherheit.”

Vorschläge für zukünftige Streiks in der kritischen Infrastruktur

Die Politikerin fordert dagegen einen strukturierten Umgang mit Streiks in der kritischen Infrastruktur: “Niemand will und darf Streiks verbieten. Aber bei kritischen Infrastrukturen muss für mehr Fairness gesorgt werden. Beim ÖPNV, bei der Bahn oder an Flughäfen, bei der Energieversorgung oder Rettungsdiensten muss Streik das letzte Mittel sein. Es darf nicht das erste Mittel sein. Daher plädieren wir bei kritischen Infrastrukturen für ein zuvor abgeschlossenes Schlichtungsverfahren, einen Streik-Vorlauf von mindestens vier Tagen sowie für die Einrichtung eines Notdienstes.”


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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