Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) prüft weiterhin mögliche Ausnahmen beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte. Während Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) rechtliche Bedenken gegen die Ausnahmeregelung äußerte, verweist Rainer auf die wirtschaftlichen Sorgen der Landwirte. Zudem verteidigte der Minister die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung und kündigte eine Überarbeitung der Düngevorschriften an.
Debatte um Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) lässt weiterhin die Möglichkeit von Ausnahmen beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeiter überprüfen. Ursprünglich hatte der Deutsche Bauerverband einen entsprechenden Vorstoß eingebracht. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte diesen Vorschlag jedoch mit Hinweis auf „rechtliche Bedenken“ zurückgewiesen, wie die Agenturmeldung berichtet.
Rainer äußerte sich am Donnerstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv zu den Sorgen der Landwirte, insbesondere im Bereich des Sonderkulturanbaus. „Gerade im Sonderkulturanbau haben die viele Saisonarbeitskräfte und wenn der Mindestlohn in dieser Geschwindigkeit auf 15 Euro ansteigt, haben die ein Riesenproblem“, sagte Rainer gegenüber RTL/ntv. Aus diesem Grund lasse sein Ministerium derzeit prüfen, ob eine rechtliche Ausnahme möglich sei. „Wir haben ja nichts gewonnen, wenn die damit aufhören und Erdbeeren, Spargel oder andere Sonderkulturen aus anderen Ländern zu uns kommen“, so der CSU-Politiker weiter.
Diskussion mit dem Koalitionspartner angekündigt
Für den Fall, dass sich rechtssichere Ausnahmen beim Mindestlohn ergeben, kündigte Rainer eine Diskussion mit dem sozialdemokratischen Koalitionspartner an. Er betonte, er wisse um die Bedeutung des Mindestlohns für die SPD: „Wir versuchen aber dann mit Argumenten, gerade im Bereich der Landwirtschaft, wenn es geht, zu entschärfen“, erklärte Rainer in dem Interview mit RTL/ntv.
Kritik an der Stoffstrombilanzverordnung und Pläne für praxisnahe Düngevorschriften
Gleichzeitig verteidigte Bundeslandwirtschaftsminister Rainer die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung. Umweltverbände hatten daraufhin mit Alarm auf die Entscheidung reagiert und vor vermehrter Überdüngung sowie steigender Trinkwasserbelastung gewarnt. Rainer erklärte laut Agenturmeldung, die bisherige Verordnung habe „nicht viel außer bürokratischer Belastung für die Landwirte gebracht“. Künftig wolle das Ministerium die Düngeverordnung „praxisnah und tauglich“ gestalten, sodass die Vorschriften für die Landwirte umsetzbar seien und dennoch das Grundwasser geschützt werde.
Die Strombilanzverordnung war ursprünglich eingeführt worden, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie abzuwenden. Hintergrund waren jahrelange Überschreitungen von Grenzwerten für das Grundwasser.
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