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Mieterbund fordert schärfere Regeln gegen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen

Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, beklagt eine Zunahme der Kündigungen wegen Eigenbedarfs und fordert schärfere Regeln, da viele Fälle nur vorgetäuscht seien. Sie verweist auf steigende Beratungszahlen in Mietervereinen großer Städte und schätzt, dass bis zur Hälfte der Eigenbedarfskündigungen in den großen Städten fragwürdig sind.

Zweifel an vielen Eigenbedarfskündigungen

Präsidentin des Deutschen Mieterbundes Melanie Weber-Moritz kritisiert, dass zahlreiche Kündigungen wegen Eigenbedarfs nicht gerechtfertigt seien. „Wir schätzen, dass bis zur Hälfte aller Eigenbedarfskündigungen in den großen Städten fragwürdig sind“, sagte Weber-Moritz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Sie verwies auf Berichte von Mietervereinen in mehreren Großstädten. „So zeigen Berichte von Mietervereinen einiger Großstädte, dass die Zahl der Eigenbedarfskündigungen wächst“, sagte Weber-Moritz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) und nannte Köln als Beispiel, wo es 25 Prozent mehr Beratungen als vor zehn Jahren gebe. In Frankfurt am Main und Berlin sei die Tendenz ähnlich.

Beweislast und strengere Vorgaben

Derzeit müssten Mieter nachweisen, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen sei, erklärte Weber-Moritz. „Dieser Nachweis ist für Mieter schwer zu führen. Wenn der Vermieter in der Pflicht wäre zu beweisen, dass sein Eigenbedarf berechtigt und nicht vorgetäuscht ist, würde das Missbrauch vermutlich stark eindämmen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Um Vermieter vor einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung abzuschrecken, forderte Weber-Moritz eine Konkretisierung der Voraussetzungen. „Eigenbedarf ist dahingehend zu konkretisieren, dass Kündigungen durch Vermietende nur zulässig sind, wenn sie oder Familienangehörige ersten Grades die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Kritik an weit gefassten Berechtigungen

„Aktuell rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung auch den Wohnbedarf für Neffen, Nichten, Stiefkinder, Schwager und Schwägerin, sogar Pflegepersonal und das Au-pair. Und das selbst dann, wenn sie die Wohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung nutzen wollen“, so die Mieterbund-Präsidentin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Das ist unverhältnismäßig und lädt förmlich zum Missbrauch ein. Wenn das Kündigungsrecht stärker reguliert wird, bestehen auch weniger Möglichkeiten, Eigenbedarfsgründe vorzutäuschen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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