Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene Abschwächung der CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen und die damit verbundene Abkehr vom sogenannten „Verbrenner-Aus“ begrüßt. Er sieht darin mehr Technologieoffenheit und Flexibilität, um Klimaziele mit wirtschaftlichen Interessen zu verbinden. Parallel legt die EU-Kommission Pläne für geänderte Emissionsziele im Straßenverkehr, Auflagen für Firmenflotten sowie umfangreiche Fördermittel für die Batteriezellfertigung vor.
Merz lobt „Öffnung“ der Regulierung im Automobilbereich
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte am Dienstag, es sei „gut, dass die Kommission nach dem klaren Signal der Bundesregierung jetzt die Regulierung im Automobilbereich öffnet“. „Mehr Technologieoffenheit und mehr Flexibilität sind richtige Schritte – um Klimaziele, Marktrealitäten, Unternehmen und Arbeitsplätze besser zusammenzubringen“, so Merz.
Merz kündigte an, die „umfangreichen Vorschläge der Kommission“ nun im Detail zu prüfen. „Bei der Ausgestaltung ist Technologieoffenheit von zentraler Bedeutung. Außerdem dürfen neue Vorgaben nicht zu mehr Bürokratie führen“, erklärte er.
Kritik an Quoten für Dienstwagenflotten
Mit Blick auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung zu Dienstwagenflotten betonte Merz, „neue gesetzliche Quoten für Fahrzeugtypen in Dienstwagenflotten lehnen wir weiter ab“. Weiter sagte er: „Es darf hier nicht zu einer Überforderung des deutschen Mittelstands führen – nicht durch Quoten und auch nicht durch zu viel Bürokratie.“
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Automobilhersteller ab 2035 lediglich noch ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent einhalten müssen. Bislang sollte der CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2035 auf null Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.
Kompensation, Firmenflotten und Batterieförderung
Die EU-Kommission teilte am Dienstag mit, dass die verbleibenden 10 Prozent der CO2-Emissionen von Neuwagen nun durch die Verwendung von in der EU hergestelltem kohlenstoffarmem Stahl oder durch E-Fuels und Biokraftstoffe „kompensieren“ werden können. Dadurch könnten Plug-in-Hybride (PHEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neben vollelektrischen Fahrzeugen (EVs) und Wasserstofffahrzeuge auch nach 2035 weiterhin eine Rolle spielen. Da die beiden CO2-Emissionshandelssysteme ohnehin die Klimaneutralität der Stahlproduktion und des Verkehrs herbeiführen sollen, führt dieser Kompensationsmechanismus wahrscheinlich nicht zu stärker sinkenden Emissionen.
Der Vorschlag der Kommission sieht außerdem vor, dass das CO2-Ziel für Transporter bis 2030 von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden soll. Die Kommission schlägt zudem eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge vor, die die Einhaltung der Ziele für 2030 „flexibler“ gestalten soll.
Im Bereich der Firmenfahrzeuge sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden, um die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen zu fördern. Zudem werden emissionsarme Fahrzeuge und das Gütesiegel „Made in the EU“ Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.
Mit 1,8 Milliarden Euro soll außerdem die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Wertschöpfungskette für Batterien beschleunigt werden. Im Rahmen des Batterieförderprogramms sollen europäische Batteriezellenhersteller mit 1,5 Milliarden Euro durch zinslose Darlehen unterstützt werden.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
