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Linkspartei fordert Dividendenstopp bei Arbeitsplatzabbau

Linksparteichef Jan van Aken plädiert für strikte Vorgaben bei Dividendenausschüttungen von Unternehmen, um Arbeitsplatzabbau zu verhindern. Gleichzeitig fordert er eine Obergrenze für Managergehälter und Transparenz bei den Beteiligungen von Abgeordneten an Unternehmen.

Forderungen zur Dividendenausschüttung

Jan van Aken, Vorsitzender der Linkspartei, hat sich entschieden gegen Dividendenausschüttungen von Unternehmen ausgesprochen, die gleichzeitig Arbeitsplätze abbauen. „Es braucht jetzt klare Regeln: Jede Dividendenausschüttung muss an Arbeitsplatzsicherheit geknüpft sein“, äußerte van Aken im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben). Er kritisierte, dass Firmen Gewinne ausschütten und gleichzeitig Entlassungen planen. „Es braucht eine Job-Garantie für die Beschäftigten. Wer Gewinne macht, darf nicht gleichzeitig Menschen auf die Straße setzen.“

Kritik an aktueller Praxis

Van Aken bezeichnete die momentane Praxis vieler Unternehmen als zynisch: „Die Wirtschaft schwächelt, die Preise steigen, und viele Menschen kommen kaum über die Runden – doch die Dax-Konzerne schütten Rekord-Dividenden aus.“ Besonders hob er hervor, dass dies gleichzeitig mit Plänen für Massenentlassungen zusammenfällt, was zehntausende Arbeitsplätze gefährdet und als Umverteilungsprogramm von unten nach oben gesehen werden müsse.

Ruf nach Managerlohngrenzen und mehr Transparenz

Neben der Kritik an der Dividendenausschüttung sprach sich der Linkspartei-Chef für eine Begrenzung der Managergehälter aus. „Kein Manager darf mehr als das 20-Fache des niedrigsten Lohns in seinem Unternehmen verdienen“, betonte van Aken gegenüber dem RND. Diese Gehaltsobergrenze solle vor allem dort gelten, wo der Staat beteiligt ist oder Unternehmen mit Steuergeldern unterstützt werden, wie bei Bahn, Post und Energieunternehmen.

Darüber hinaus fordert van Aken eine Verschärfung der Transparenzregeln für Mandatsträger in Parlamenten. „Abgeordnete, die Aktien einzelner Unternehmen halten, müssen das offenlegen – direkt zu Beginn ihres Mandats. Nur so wird klar, wessen Interessen sie wirklich vertreten“, erklärte er. Aktuell sind Abgeordnete dazu verpflichtet, Beteiligungen nur dann offenzulegen, wenn sie mehr als fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens halten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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