Karl-Josef Laumann (CDU), Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, kritisiert die Mindestlohnkommission scharf und fordert eine gerechte Anhebung des Mindestlohns. Er mahnt an, dass die Kommission künftig faire Empfehlungen geben solle und hebt die Bedeutung eines verlässlichen Mindestlohns für die Arbeitsmarktordnung hervor.
Kritik an der Mindestlohnkommission
Karl-Josef Laumann (CDU), Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, hat eine gerechte Erhöhung des Mindestlohns gefordert und äußert deutliche Kritik an der bisherigen Arbeit der Mindestlohnkommission. Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagsausgabe) erklärte er: „Die Mindestlohnkommission muss ein starkes Gremium bleiben, aber auch faire Empfehlungen aussprechen“, die die Inflation und die Lebensrealität der Arbeitnehmer „wirklich im Blick haben“. Laumann betonte weiter: „Hier hat sie zuletzt keine gute Arbeit geleistet.“
Streit um die letzte Entscheidung der Kommission
Mit seiner Kritik spielt Laumann auf die jüngste Entscheidung der Mindestlohnkommission im Jahr 2023 an. Damals wurde die Entscheidung von der Arbeitgeberseite gemeinsam mit der Stimme der Vorsitzenden getroffen und gegen den Willen der Arbeitnehmerseite durchgesetzt. Ein Konsens innerhalb des Gremiums kam nicht zustande, woraufhin die Legitimation der Entscheidung auch öffentlich in Frage gestellt wurde. Bis Ende Juni muss die Kommission erneut eine Entscheidung zur Anpassung des Mindestlohns treffen.
Bedeutung des Mindestlohns und Referenzwert
Weiterhin fordert Laumann eine breite Beteiligung an der Lohnentwicklung und betont die zentrale Rolle des Mindestlohns für den deutschen Arbeitsmarkt. Er sagte: „Wir brauchen eine verlässliche Beteiligung aller Menschen an der Lohnentwicklung in Deutschland.“ Zudem hob der Arbeitsminister hervor: „Der Mindestlohn ist hier ein wichtiger Teil der Arbeitsmarktordnung, darf aber kein politischer Spielball sein und Eingriffe der Politik die Ausnahme und kein Dauerzustand.“
Im Hinblick auf das von der SPD bevorzugt genannte Kriterium von 60 Prozent des Bruttomedianlohns erklärte Laumann, er unterstütze diesen Ansatz und verwies auf die EU-Mindestlohnrichtlinie sowie den Koalitionsvertrag. „Ich halte grundsätzlich den Vorschlag der EU-Mindestlohnrichtlinie für sinnvoll, einen Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Orientierung für den Mindestlohn heranzuziehen. Genau dieser Vorschlag hat auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, sagte Laumann dem „Tagesspiegel“.
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