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Landrat plant Ausweitung der Arbeitspflicht für Asylbewerber in Thüringen

Christian Herrgott, der Landrat des Thüringer Saale-Orla-Kreises, plant eine Ausweitung der Arbeitspflicht für Asylbewerber, die in Sammelunterkünften leben. Der CDU-Politiker hält die mögliche Kürzung von Leistungen um bis zu 180 Euro für ein gerechtfertigtes Mittel, wenn sich Asylbewerber der Arbeitspflicht verweigern.

Arbeitspflicht für Asylbewerber

Christian Herrgott (CDU), der Landrat des Thüringer Saale-Orla-Kreises, strebt eine Ausweitung der Arbeitspflicht für Asylbewerber in Einzelunterkünften an: „Als ersten Schritt würde ich anstreben, die Arbeitspflicht auf die Asylbewerber, die nicht in Gemeinschafts-, sondern in Einzelunterkünften leben, auszuweiten“, sagte Herrgott der „Welt“ (Montagsausgabe). Er stellte weiterhin klar: „Da sind uns zurzeit noch die Hände gebunden.“

Empfehlungen an andere Landkreise

Herrgott ermunterte auch andere Landkreise, über die Einführung einer Arbeitspflicht nachzudenken. Er betonte, dass es durchaus auch Landkreise ohne oder mit nur einer kleinen Gemeinschaftsunterkunft gibt und dass es nötig sei, die Arbeitspflicht immer im Einzelfall zu prüfen. Er meinte: „Mich erreichen viele Anfragen von Landratskollegen, auch außerhalb Thüringens, die wissen wollen: Wie macht ihr das, wie setzt ihr das konkret um?“

Mögliche Kürzung von Leistungen

Die Einführung der Arbeitspflicht geht mit der Möglichkeit einer Kürzung von Leistungen um bis zu 180 Euro einher, falls sich Asylbewerber der Arbeitspflicht verweigern. Hierzu sagte Herrgott: „Die Kürzung von Leistungen ist ein Mittel, das das Gesetz bei unbegründeter Ablehnung ausdrücklich vorsieht. Aber natürlich wird erst einmal das Gespräch gesucht, ehe Leistungen gekürzt werden, denn es ist nicht unser Ziel, zu sanktionieren.“

Reaktion auf Kritik

Auf Kritik aus dem linken Spektrum, ihm würde „Zwangsarbeit“ vorgeworfen, antwortete Herrgott mit den Worten: „Die 80 Cent sind kein Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung, die zusätzlich zum normalen Leistungsanspruch gezahlt wird. Ich glaube auch, vier Stunden gemeinnützige Tätigkeiten pro Wochentag sind keine `Zwangsarbeit`, sondern für jeden gesunden Volljährigen eine machbare Aufgabe.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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