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Kulturstaatsminister Weimer verstärkt Druck: Öffentliche Einrichtungen sollen nicht gendern

Der Kulturstaatsminister erhöht den Druck auf öffentlich geförderte Einrichtungen, auf Gendersprache zu verzichten. Er spricht Empfehlungen aus, verknüpft diese jedoch nicht mit Förderkriterien und betont, kein Verbot erlassen zu haben.

Empfehlung statt Anweisung

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer rät halbstaatlichen und öffentlichen Einrichtungen, in ihrer Kommunikation auf Gendersprache zu verzichten. „Ich empfehle halbstaatlichen oder öffentlichen Institutionen, die Regelsprache zu verwenden anstatt ideologischer Kunstsprachen“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Frage der Sprachform habe aus seiner Sicht mit öffentlicher Akzeptanz zu tun. „60 bis 80 Prozent der Menschen in Deutschland lehnen Gender-Sprechformen ab. Das sollte man respektieren, wenn man im öffentlichen Auftrag oder mit öffentlichen Geldern kommuniziert.“

Zugleich machte Weimer deutlich: „Das ist eine Empfehlung, keine Anweisung.“ Auf die Frage, was passiere, wenn Museen oder Stiftungen seiner Empfehlung nicht folgten, entgegnete er: „Dann folgen sie meiner Empfehlung eben nicht – und entfremden sich von ihrem Publikum.“ Einrichtungen, die gendern, müssten nach seinen Worten nicht um ihre Förderung fürchten. Das eine habe mit dem anderen „nichts zu tun“.

Kein Verbot im Kanzleramt

Der Kulturstaatsminister legte Wert auf die Feststellung, dass er kein Genderverbot im Kanzleramt erlassen habe. „Ich habe gar nichts verboten“, sagte er. „Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir als Staatsbedienstete nach den Regeln der deutschen Sprache und den Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung kommunizieren“, so Weimer. „Was wir von jedem Schüler erwarten, sollten wir als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auch leisten.“ Dies, so der parteilose Politiker, sei „kein Verbot, sondern ein Gebot“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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