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Konservativer Vordenker Rödder offen für mögliches AfD-Verbot

Andreas Rödder, Leiter des konservativen Thinktanks R21, zeigt sich offen für ein AfD-Verbotsverfahren. Er knüpft ein mögliches Verbot der Partei jedoch an eine eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zugleich spricht er sich gegen eine politische „Brandmauer“ aus und plädiert stattdessen für klar definierte „rote Linien“ im Umgang mit der AfD.

Offenheit für ein Parteienverbot der AfD

Andreas Rödder, Leiter des konservativen Thinktanks R21, befürwortet grundsätzlich ein Verbotsverfahren gegen die AfD. „Ich bin gar nicht gegen ein Parteienverbotsverfahren“, sagte Rödder der Wochenzeitung „Die Zeit“. Entscheidend sei für ihn die Einschätzung der Karlsruher Richter: „Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem gesicherten Schluss käme, dass die AfD die Verfassung und den Rechtsstaat bekämpft, dann gehörte sie verboten.“

Solange eine solche eindeutige Feststellung des Gerichts jedoch aussteht, müsse man anders mit der Partei umgehen, so Rödder weiter.

Kritik an „Brandmauer“ und Forderung nach „roten Linien“

Die sogenannte Brandmauer im politischen Umgang mit der AfD ist aus Sicht Rödders der falsche Weg. Statt einer strikten Abgrenzung fordert er „rote Linien“, die Bürgerliche im Verhältnis zur AfD ziehen sollten. Zu diesen roten Linien gehöre etwa eine pauschale Kritik am Islam, die aus seiner Sicht von der AfD geübt wird.

Abgrenzung vom „kollektivistischen Denken“

Als weiteres Beispiel für eine rote Linie nennt Rödder das „kollektivistische Denken“ der radikalen Rechten. Dieses sei mit dem bürgerlichen Menschenbild unvereinbar, wie er gegenüber „Die Zeit“ betonte.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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