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Kommunale Pflegeplanung weist gravierende Mängel auf

Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, dass es bei den kommunalen Pflegeplanungen in Deutschland teils gravierende Mängel gibt. Besonders kritisiert werden die unzureichende Vernetzung, das Fehlen konkreter Maßnahmen und mangelhafte Datengrundlagen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), fordert umfassendere und verbindlichere Planungen.

Gravierende Mängel in der Pflegeplanung

Das vom Iges-Institut erstellte Gutachten, über das die „Mediengruppe Bayern“ (Mittwochausgaben) berichtet, hebt insbesondere Defizite in der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure hervor. „Die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen wird als essenziell angesehen, derzeit aber nur in jeder zweiten Planung thematisiert“, heißt es in dem Gutachten. Weiter betonen die Autoren: „Eine stärkere Vernetzung der Akteure stellt eine Herausforderung und vor allem angesichts sinkender Personalressourcen eine zunehmende Notwendigkeit zur Sicherstellung der Versorgung dar.“

Darüber hinaus bemängeln die Gutachter, dass zahlreiche Pflegeplanungen der Kommunen kaum in konkrete Maßnahmen münden. „Nur wenige Planungen bzw. Berichte enthalten konkrete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen“, so das Gutachten. In vielen Fällen entstünde der Eindruck, „dass die aktuelle Planung in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung vorgenommen wurde, die Kommunen aber über die `Problembeschreibung` hinaus wenig konkrete Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen ziehen“.

Kritik an fehlender Tiefe und mangelnden Daten

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Fokussierung der Planungen auf reine Zahlen. Die Gutachter schreiben: „Der künftige Pflegebedarf wird zumeist als Anzahl pflegebedürftiger Personen ausgewiesen, die Abschätzung sich daraus ergebender Platzbedarfe (stationär) und/oder Personalbedarfe (ambulant und stationär) erfolgt nur selten.“

Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (CSU) betont gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“ die Notwendigkeit einer umfassenderen Betrachtung: „Leitgedanke der Kommunen sollte eine integrierte Sozialplanung sein, die über eine reine Pflegestrukturplanung hinausgeht. Wir reden hier über familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden. Es geht um Wohnen, Verkehr, Einkauf, ärztliche Versorgung, um Bewegung und Sport, um Geselligkeit und Unterhaltung, um Kultur und Bildung.“ Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger müssten berücksichtigt werden.

Forderung nach verbindlicher Planung und besseren Daten

Staffler fordert mehr Verbindlichkeit bei der Planung: „Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet“, sagte sie. „Das muss sich ändern.“

Ein weiteres Problem sei laut Staffler das Fehlen grundlegender Daten: „Die Kommunen benötigen von den Kranken- und Pflegekassen die notwendigen Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem Gebiet. Das hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits im Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes auf den Weg gebracht“, so Staffler.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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