Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat das Urteil des Landgerichts Köln im Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln scharf kritisiert. Das Gericht habe laut Schüller zentrale Eigenheiten des katholischen Priesteramts ignoriert und sich allein an säkularen Maßstäben orientiert. Schüller sieht darin einen Skandal und wirft auch den Anwälten des Erzbistums vor, eine nicht katholische Auffassung vertreten zu haben.
Kritik am Landgericht Köln
Thomas Schüller, Kirchenrechtler und Professor in Münster, äußerte sich gegenüber der „Kölnischen Rundschau“ deutlich zu dem Urteil des Landgerichts Köln im Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln. Schüller bezeichnete das Urteil als „anmaßend und skandalös“. Das Gericht habe, so Schüller, „säkulare Parameter an den religiös konnotierten amtlichen Dienst des katholischen Priesters“ angelegt und dabei kirchenrechtliche Gutachten nicht beachtet.
Nach Einschätzung von Thomas Schüller missachte das Gericht damit die katholische Lehre und folge stattdessen der Argumentation der Anwälte des Erzbistums. „Die – und das ist für mich der zweite Skandal – eine nicht katholische Auffassung über das Priestertum vorgetragen haben“, sagte Schüller der „Kölnischen Rundschau“.
Priesteramt und Aufsichtspflicht
Im Gespräch mit der „Kölnischen Rundschau“ betonte Thomas Schüller seine jahrzehntelange Erfahrung in der Priesterausbildung. „Seit 40 Jahren bilde ich Priester aus und sage den jungen Männern, dass sie sich in eine ganzheitliche Hingabe begeben, 24 Stunden am Tag in der Nachfolge Christi. Und jetzt erfahren wir von Anwälten des Erzbistums, dass Priester einen Privatbereich haben, in dem sie machen können, was sie wollen, und in dem eine Aufsichtspflicht des Erzbistums entfällt.“
Verhältnis von staatlichem und kirchlichem Recht
Im Blick auf den konkreten Fall erklärte Thomas Schüller, dass man darüber streiten könne, „wie weit die Sorgfaltspflicht des Erzbistums Köln gehe“. Jedoch kritisierte er deutlich, dass das Landgericht Köln „die Eigenheiten des Priesteramts komplett ignorieren“ würde. Seiner Auffassung nach müsse das Gericht „die religiösen Normen beachten und mit den staatlichen Normen korrelieren“. Die Aussagen und Einschätzungen von Schüller wurden von der „Kölnischen Rundschau“ veröffentlicht.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .