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Kanzleramt prüft Schröder-Akten bei Friedrich-Ebert-Stiftung

Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen Akten sichten, die Altbundeskanzler Gerhard Schröder bei der Auflösung seines Bundestagsbüros im Juni 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben ließ. Geprüft werden soll, ob sich darunter amtliche Dokumente befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Bundeskanzleramt plant Akteneinsicht

Gerhard Schröder hatte bei der Auflösung seines Kanzlerbüros im Bundestag im Juni 2025 seinen Aktenbestand der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben lassen. Das Bundeskanzleramt kündigte nun an, diese Unterlagen in den kommenden Wochen zu sichten.

„Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen“, sagte ein Regierungssprecher dem Nachrichtenportal T-Online. Das Kanzleramt will demnach prüfen, ob sich amtliche Dokumente darunter befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Ignorierte Aufforderungen und Schriftwechsel

Einer Aufforderung, 178 konkrete Akten zu übergeben, war Schröders Büro bis zur Auflösung rund drei Jahre lang nicht gefolgt. Mit der Übergabe der Akten an die Stiftung ignorierte der Altkanzler auch jahrelange Bitten des Bundesarchivs, wie aus Schriftwechseln des Archivs mit Schröder hervorgeht, aus dem T-Online zitiert.

Zugriff nur mit Zustimmung Schröders

Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unterliegt die Nutzung der Dokumente durch Forscher und Journalisten einem Zustimmungsvorbehalt Schröders.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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