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Kai Wegner fordert strengere Asylregelungen und Grenzkontrollen

Im Streben nach einer regulierten Zuwanderungspolitik hat der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), eine Verfassungsänderung zur Einschränkung des Grundrechts auf Asyl vorgeschlagen. Neben der Einführung von Grenzkontrollen plädiert er auch für die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten und eine konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.

Verfassungsänderung zur Reduzierung der Zuwanderung

Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sieht in einer Verfassungsänderung einen möglichen Ansatz zur Eindämmung der Zuwanderung in Deutschland. „Zur Begrenzung der Zuwanderung kann auch eine Verfassungsänderung hilfreich sein, die das Grundrecht auf Asyl sichert, aber zu einer deutlichen Reduzierung der Zuzugszahlen führt“, sagte Wegner in einem Interview mit dem „Handelsblatt“.

Maßnahmen zur Eindämmung irregulärer Migration

Darüber hinaus spricht sich der CDU-Politiker für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen aus, um irreguläre Migration zu unterbinden. Wegner befürwortet zudem, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU durchzuführen. „Vor allem müssen Straftäter und Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, endlich konsequent abgeschoben werden“, äußerte der Berliner Regierende Bürgermeister.

Appell an die Ministerpräsidentenkonferenz

Wegner erwartet von der Ministerpräsidentenkonferenz, dass sie diese Punkte konsequent verfolgt und sich unabhängig von Parteigrenzen dieser Diskussion stellt. „Es muss alles getan werden, um die irreguläre Migration nach Deutschland zu beenden“, so der Bürgermeister. Er erinnerte dabei an die „vielen richtigen Beschlüsse“, die die Ministerpräsidenten aller Bundesländer gemeinsam mit der Bundesregierung bei dem Migrationsgipfel im November 2023 gefasst haben. Allerdings kritisiert er scharf, dass die Ampel-Koalition „fast nichts umgesetzt“ habe.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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