Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht derzeit kaum Chancen für ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren. Laut Badenberg fehle es an den nötigen Nachweisen für ein planvolles und aktives Vorgehen der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Stattdessen empfiehlt sie, gezielt gegen einzelne AfD-Landesverbände vorzugehen und verweist auf bislang wenig genutzte rechtliche Möglichkeiten.
AfD-Verbotsverfahren laut Badenberg „praktisch aussichtslos“
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält das von der SPD geforderte bundesweite AfD-Verbotsverfahren aktuell für nicht durchsetzbar. Der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte die frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes: Es müsse der Partei nachgewiesen werden, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehe, „und zwar in ihrer Gesamtheit“. Ein solcher Nachweis lasse sich bei der AfD auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse jedoch nur schwer führen.
„Was es als Nachweis bräuchte, wäre ein Konzept, etwa zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, das der Parteispitze zurechenbar ist und das auf eine tatsächliche Umsetzung abzielt“, sagte Badenberg der „Süddeutschen Zeitung“. Es reiche nicht aus, lediglich über „Remigration“ zu sprechen; vielmehr müsse ein konkretes Umsetzungskonzept vorliegen.
Badenberg empfiehlt Vorgehen gegen einzelne Landesverbände
Aus Sicht von Badenberg hat die AfD in ihrer Strategie dazugelernt. „Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte“, so die Justizsenatorin gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
Sie schlägt daher ein differenziertes Vorgehen vor: „Das Verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände sollte ernsthaft geprüft werden“, sagte Badenberg der SZ. Die Initiative dazu müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen übernehmen.
Grundrechtsverwirkung als weitere Möglichkeit
Eine weitere Option sieht Badenberg im Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Laut ihrer Aussage könne „das Bundesverfassungsgericht beispielsweise, zeitlich begrenzt, das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen“. Sie halte es „für einen Fehler, dass dieses Verfahren nicht schon vor Jahren im Fall von Björn Höcke angestoßen wurde“. Das wäre eine „deutliche Botschaft“ gewesen. Höcke ist Vorsitzender der Thüringer AfD.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .