Das Bundesjustizministerium hat eine umfassende Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung der Strafvorschriften vor, einschließlich der Einbeziehung neuer Ausbeutungsformen sowie einer Nachfragestrafbarkeit und angehobener Strafrahmen; Länder und Verbände können bis zum 28. November 2025 Stellung nehmen.
Umfassende Reform gegen Menschenhandel
Ziel sei es, Menschenhandel in Deutschland effektiver zu bekämpfen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Strafvorschriften grundlegend zu überarbeiten und neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat einzubeziehen.
Aussagen der Bundesjustizministerin
„Menschenhandel ist moderne Sklaverei“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Auch Deutschland sei Tatort – im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution. Zwangsprostitution sei dabei eine besonders erniedrigende Form des Menschenhandels.
„Die Opfer sind fast immer Frauen und Mädchen. Angeworben mit Lügen, werden die Betroffenen ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und zur Prostitution gezwungen.“ sagte Hubig. Man müsse das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden könne. „Deshalb schlage ich eine Reform des Strafrechts vor. Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon“, so Hubig.
Schärfere Sanktionen und Nachfragestrafbarkeit
Der Entwurf sieht zudem eine Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen vor, nicht nur für sexuelle Dienstleistungen. Die Strafrahmen sollen angehoben werden, um Täter konsequenter zur Verantwortung ziehen zu können. Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 28. November 2025 Stellung nehmen können.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
