Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Reform des Mietrechts, um insbesondere Indexmieten und möbliertes Wohnen stärker zu regulieren. Vorgesehen sind ein jährlicher Deckel bei Indexmieten, transparente Aufschlüsselungen bei Möblierungszuschlägen und strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen.
Deckel für Indexmieten geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine neue Gesetzesinitiative zum Mietrecht angekündigt, um Wohnraum erschwinglicher zu machen. „Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr“, sagte Hubig den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Samstagsausgaben). „Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben“, erklärte die Ministerin laut den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“.
Hubig begründete die Initiative mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Damals seien die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, rasant gestiegen. „Mieterhöhungen von jährlich 6 bis 7 Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen“, sagte die SPD-Politikerin den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“. „Mein Ziel ist, dass unser Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft tritt – und für alle Indexmietverträge gilt, egal ob neu oder alt“, betonte sie gegenüber den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“.
Regeln für möbliertes Wohnen
Beim möblierten Wohnen strebt Hubig ebenfalls eine Reform an. „Im Mietvertrag muss klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird“, sagte Hubig den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“. Sie wolle eine klare und praktikable Regelung für die Berechnung des Möblierungszuschlags. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.
Strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen
Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. „Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen. Wer für ein paar Monate eine Wohnung sucht, kann weiterhin einen Kurzzeitmietvertrag abschließen“, sagte die Justizministerin den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“. „Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse“, erklärte Hubig laut den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
