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Justizministerin Hubig fordert Prüfung eines AfD-Verbots

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich angesichts der jüngsten Einschätzung des Verfassungsschutzes für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Nach Ansicht Hubigs müsse jetzt sorgfältig geklärt werden, ob die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen vorliegen. Dabei betonte sie, dass ein Parteiverbot kein Ersatz für politische Auseinandersetzung sei. Die Union äußert sich weiterhin kritisch zu einem möglichen Verbot.

Hubig plädiert für sorgfältige Prüfung eines Verbotsverfahrens

Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin, hat sich für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. „Meine Überzeugung ist: Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben). Sie verwies auf das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes und erklärte: „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen.“

Hürden für Parteiverbot bewusst hoch

Die SPD-Politikerin betonte, dass ein Parteiverbot „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten Feinden“ sei. Sie ergänzte: „Es sei deshalb gut und richtig, dass es dafür hohe Hürden gibt. Und deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige Prüfung.“ Hubig zog einen Vergleich zum Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2017, das daran gescheitert war, dass die Partei laut Bundesverfassungsgericht zu unbedeutend gewesen sei. „Daran würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegenwärtig nicht scheitern“, stellte Hubig fest.

Zugleich hob die Justizministerin hervor: „Das Verbotsverfahren darf aber kein Ersatz sein für eine politische Bekämpfung der AfD. Die Wählerinnen und Wähler der AfD sind nicht alle Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinde.“ Diese Menschen müsse die Politik „zurückgewinnen und zeigen, dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen kümmert“, so Hubig gegenüber den Funke-Zeitungen.

AfD und Verfassungsschutz im Fokus, Union bleibt skeptisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nach einer Klage der Partei sagte der Nachrichtendienst jedoch zu, eine entsprechende Beobachtung der AfD bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auszusetzen.

Innerhalb der Union bleibt die Skepsis gegenüber einem Verbotsverfahren bestehen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt erklärt, ein Verbotsverfahren leite Wasser auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, die Partei „aus der Mitte heraus wegzuregieren“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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