Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei begrüßt. Die ASJ betont die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Analyse-Software und warnt vor weitreichenden Grundrechtseingriffen.
ASJ fordert Grundsatzurteil zum Einsatz von Palantir
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei erhoben hat. Laut ASJ-Chefs Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske müsse „gerichtlich zu klären“ sein, „ob umfängliche Analyse-Tools wie Palantir verfassungsrechtlich zulässig sind“, wie sie am Freitag erklärten (Quelle: ASJ). Sie führten weiter aus: „Solche Werkzeuge können nicht nur öffentlich zugängliche Daten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die nicht zugänglichen Daten verknüpfen, analysieren und daraus mutmaßliche Gefahren und Gefährder mittels Algorithmen hochrechnen.“
Bedenken hinsichtlich Grundrechte und Überwachung
Die beiden Vorsitzenden fordern ein „wegweisendes Grundsatzurteil“, da „die drohenden schweren Eingriffe in Grundrechte Unbeteiligter und das damit entstehende Klima einer gefühlt totalen Überwachung in keinem Verhältnis zu bloßen Behauptungen der Verhinderung schwerer Straftaten stehen“ (Quelle: ASJ).
Die Software von Palantir wurde bereits vor Jahren auf europäischer Ebene bei Europol erprobt. Ziel war es, Daten aus den Mitgliedsstaaten der EU zu vernetzen. Nach Angaben der ASJ wurde dabei festgestellt, dass die Software weder den Anforderungen von Europol noch denen der Kooperationspartner in den Mitgliedsstaaten entsprach.
Kritik am praktischen Einsatz und an Palantir
Antje Draheim erläuterte: „Die Erfahrungen in Bayern zeigen, dass die Software durch die Polizei gar nicht ausschließlich zur Vorbeugung gegen schwere, terroristische Straftaten eingesetzt wird, sondern auch in Fällen minder schwerer Kriminalität. In Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo die Software auch bereits eingesetzt wird, laufen bereits Verfassungsbeschwerden. Das ist das, was wir immer sehen: Überwachungsinstrumente werden durch die Praxis dann ausgeweitet. Am Ende führt dies gerade nicht zu der behaupteten größeren Sicherheit für alle“ (Quelle: ASJ).
Ein weiteres „wesentliches Argument gegen den Einsatz ist auch der Hersteller der Software: Die Firma Palantir mit dem Gründer Peter Thiel“, ergänzte Harald Baumann-Hasske. Er führte aus: „Er ist einer der Tech-Milliardäre, die im Zeitalter der Präsidentschaft von Donald Trump die Demokratie für eine ungeeignete Regierungsform halten und ein wirtschaftliches Interesse an dieser Überwachung haben. Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, ein Software-Produkt für wesentliche staatliche Überwachungen und Analysen von jemandem zu kaufen, der von sich selbst sagt, dass er ein Gegner der liberalen Demokratie und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist?“ (Quelle: ASJ).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
