Das Landgericht Wuppertal hat einen zur Tatzeit 15-jährigen Jugendlichen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte sich in Chats bereit erklärt, einen Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu verüben, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Jugendliche hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen.
Urteilsbegründung des Gerichts
Der Jugendliche legte während des Verfahrens ein umfassendes Geständnis ab und räumte seine Radikalisierung ein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er von professionellen Anwerbern beeinflusst wurde. Aufgrund festgestellter schädlicher Neigungen und der Schwere der Schuld entschied der vorsitzende Richter, eine Jugendstrafe zu verhängen. In der Urteilsbegründung wurde berücksichtigt, dass sich der Angeklagte in einer persönlichen Ausnahmesituation befand und in der Untersuchungshaft Kontakt zu einem Aussteigerprogramm aufgenommen hatte.
Rechtliche Möglichkeiten
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Der Jugendliche hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
