HASEPOST
 
HASEPOST

Jobcenter-Sanktionen: Jugendamt soll bei Familien automatisch prüfen

Arbeitslose Eltern, die wiederholt Termine im Jobcenter versäumen, sollen künftig automatisch in den Fokus des Jugendamts geraten. Ein Gesetzentwurf zur geplanten neuen Grundsicherung sieht vor, dass bei Haushalten mit minderjährigen Kindern nach drei aufeinanderfolgenden verpassten Terminen eine mögliche Kindeswohlgefährdung geprüft wird. Die Linke im Bundestag kritisiert diese Regelung scharf und spricht von einer „Drohkulisse“ gegenüber armutsbetroffenen Familien.

Neue Meldepflicht zwischen Jobcenter und Jugendamt

Arbeitslose Eltern, die mehrere Termine beim Jobcenter verpassen und anschließend sanktioniert werden, sollen in Zukunft vom Jugendamt kontaktiert werden. Eine Anfrage von Heidi Reichinnek</em) (Linke), über welche das Nachrichtenportal T-Online berichtet, macht auf die entsprechende Passage in der Begründung des Gesetzentwurfs aufmerksam.

Die geplante neue Grundsicherung sieht vor, dass Leistungsbeziehern, die drei Termine in Folge verpassen und bei denen kein triftiger Grund vorliegt, beziehungsweise durch eine Härtefallprüfung ermittelt wird, bis zu 100 Prozent der Leistungen gekürzt werden können. Wenn minderjährige Kinder in dem Haushalt leben, ist das Jobcenter angehalten, das Jugendamt zu informieren. Dieses soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Scharfe Kritik der Linksfraktion

Die Linke im Bundestag kritisiert die neue Formulierung scharf. „Ein reiner Verwaltungsvorgang – drei versäumte Termine beim Jobcenter – wird jetzt zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall“, sagte Reichinnek laut T-Online. „Das ist nicht weniger als ein Skandal.“ Nach einer Meldung seien die Jugendämter gezwungen zu handeln und Hausbesuche durchzuführen, so Reichinnek weiter.

Die Bundesregierung baue damit eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht auf, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. „Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen sollen“, so Reichinnek gegenüber T-Online.

Regierung verweist auf Kinderschutz

Aus Sicht der Bundesregierung geht es bei dem Verfahren genau darum – die Unterstützung der Eltern und den Schutz der Kinder. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass auch deswegen auf die Informationspflicht hingewiesen werde, „damit das Jugendamt tätig werden und das betroffene Elternteil unterstützen kann“. In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es dazu weiter: „Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
Hasepost Redaktion
Hasepost Redaktionhttps://www.hasepost.de/about/
Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion