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Jobcenter dürfen zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit. In dem Fall erhielt eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung, was zu einer Überzahlung von 3.600 Euro führte.

Entscheidung des Landessozialgerichts

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat klargestellt, dass Jobcenter überzahlte Heizkostenzuschüsse zurückverlangen dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit. Im konkreten Fall war einer Frau aufgrund eines Irrtums mehrfach ein Betrag ausgezahlt worden, der nur einmalig hätte fließen sollen.

Argumente der Klägerin und Vorinstanz

Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristischer Laie die Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen. Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst recht gegeben, da das Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige. Dem widersprach das Landessozialgericht und betonte, dass auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien.

Hinweise des Gerichts zu Pflichten

Die Richter verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen. Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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