Verbände der Immobilienwirtschaft drängen auf schnellere und einfachere Regelungen zur Kostensenkung im Wohnungsbau und haben dafür einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Vorgesehen ist ein „kostenoptimierter Basiswohnstandard“, der als abgesenkter, bezahlbarer Maßstab für gesunden und sicheren Wohnraum dienen soll. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) will den Vorschlag in Kürze der Bundesregierung und den Regierungsparteien präsentieren.
GdW schlägt neuen Basiswohnstandard vor
Verbände der Immobilienwirtschaft fordern eine rasche Reduzierung der Baukosten und bringen sich mit einem eigenen Entwurf für einfachere Bauregeln in die politische Debatte ein, wie die „Welt“ (Samstagausgabe) berichtet. Vorgeschlagen wird ein „kostenoptimierter Basiswohnstandard“ mit einem „wirtschaftlichen, funktionalen Mindeststandard für gesunden, sicheren und gebrauchstauglichen Wohnraum, der Baukosten nachhaltig senkt“ – so heißt es in einem Entwurf des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
Der Basiswohnstandard soll den Angaben zufolge unter anderem Mindestanforderungen für Heizung oder Dämmung definieren, für die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität, die Sanitärausstattung sowie den Schallschutz. Der rechtliche Rahmen würde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, weitere technische Details in einer Verordnung geregelt.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW, sagte der Zeitung: „Uns geht es darum, nicht die Ausnahme von zu hohen Standards zu regeln, sondern einen neuen, abgesenkten und bezahlbaren Standard als gesetzlichen Leitmaßstab zu definieren.“ In dem Verband sind rund 3.000 Wohnungsunternehmen mit etwa sechs Millionen Wohnungen organisiert. Der GdW stimmt den Gesetzesvorschlag nach eigenen Angaben derzeit mit weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft ab und will den Text in den nächsten Tagen dem Bau- und dem Justizministerium in Berlin sowie den Regierungsparteien präsentieren.
Abgrenzung zum Gebäudetyp E
Der Entwurf der Immobilienverbände unterscheidet sich von der Idee eines sogenannten Gebäudetyps E, für den Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) Ende November Eckpunkte vorgestellt hatten. Der Gebäudetyp E soll auf zivilrechtlicher Basis regeln, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik keinen Mangel darstellen. Das würde Klagen von Mietern oder Käufern gegen niedrigere Ausstattungsstandards erschweren. Ein Gesetz soll allerdings erst Ende 2026 vorliegen.
Kritik an Plänen der Bundesregierung
Dem GdW und anderen Verbänden der Immobilienwirtschaft geht dieser Zeitplan nicht weit genug. „Die jetzigen Vorschläge der Ministerin sind kompliziert, langwierig und letztlich streitanfällig“, sagte Gedaschko der „Welt“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
